{"id":1712,"date":"2024-09-16T12:44:57","date_gmt":"2024-09-16T12:44:57","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=1712"},"modified":"2024-11-11T18:48:01","modified_gmt":"2024-11-11T18:48:01","slug":"eltif-vo-update-macht-weg-frei-fuer-neues-publikums-fondsprodukt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/eltif-vo-update-macht-weg-frei-fuer-neues-publikums-fondsprodukt\/","title":{"rendered":"ELTIF-VO Update macht Weg frei f\u00fcr neues Publikums-Fondsprodukt"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<ol>\n<li><strong><u> Was sind ELTIF? <\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>ELTIF steht f\u00fcr European Long-Term Investment Funds und bezeichnet die 2015 neu eingef\u00fchrte Fondsart, die Klein- und professionellen Anlegern langfristige Investitionen in die Realwirtschaft der EU erm\u00f6glichen soll. Der regulatorische Rahmen wird durch die VO (EU) 2015\/760 vom 29. April 2015 (im Weiteren: ELTIF-VO) gestellt und nach zun\u00e4chst m\u00e4\u00dfigem Erfolg der ELTIF, durch die VO (EU) 2023\/606 aus dem Jahr 2023 \u00fcberarbeitet. Durch die neue Verordnung sollten praktische Hindernisse aus der ersten Verordnung abgebaut und ELTIF zu neuer Relevanz verholfen werden.<\/p>\n<p>Durch ELTIF soll es insbesondere Kleinanlegern erm\u00f6glicht werden, besser und variantenreicher in illiquide Anlagegegenst\u00e4nde zu investieren. Dies ist ihnen innerhalb des deutschen Regelungsbereiches aufgrund von Vorgaben hinsichtlich des Umfangs, der Strukturen und der m\u00f6glichen (zu kombinierenden) Anlagegegenst\u00e4nde nur beschr\u00e4nkt m\u00f6glich.<\/p>\n<p>ELTIF bieten die M\u00f6glichkeit, sowohl in Private Equity, Private Debt und andere Fonds (andere ELTIF, EuVECA, EuSEF etc.), aber auch Immobilien, Infrastrukturprojekte und andere Sachwerte zu investieren. Das interessante dabei ist die M\u00f6glichkeit, verschiedene Anlagegegenst\u00e4nde miteinander zu kombinieren. Vorstellbar sind z.B. Themenfonds wie \u201ePflege und Gesundheit\u201c, die dann in Pflegeheime, Aktien von Medizintechnikunternehmen und Kindergartenbetreiber investieren. Ein ELTIF muss mindestens 55% seines Kapitals in die in der ELTIF-VO aufgef\u00fchrten illiquiden Anlagegegenst\u00e4nde investieren. Hinsichtlich der Diversifizierung gilt, dass ein Anlagegenstand h\u00f6chstens 20% des Kapitals des ELTIF ausmachen darf.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong><u> Ist ein ELTIF ein geschlossener Fonds nach deutschem Recht?<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Zun\u00e4chst ist zu sagen, dass in der ELTIF-VO selbst kein Ma\u00dfstab f\u00fcr die Offenheit bzw. Geschlossenheit eines Fonds vorgegeben wird. Daher gelten weiterhin die nationalen Regelungen. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 338a, 1 Abs.4 Nr.4 KAGB i.V.m. Art. 1 Abs.2 S.1 Delegierte VO (EU) Nr. 694\/2014<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> sind AIF dann offen, wenn die Anteile des Fonds vor Beginn der Liquidations- oder Anlaufphase durch den Anteilseigner an den Fonds zur\u00fcckverkauft oder zur\u00fcckgegeben werden k\u00f6nnen. Alle AIF, die nicht dieser Definition entsprechen, sind gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs.5 KAGB, Art.1 Abs.3 Delegierte VO (EU) Nr.694\/2014 als geschlossen zu kategorisieren.<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>Fraglich ist, in welche der Kategorien ELTIF einzuordnen sind. Nach Art. 18 Abs.1 ELTIF-VO sind Anteilsr\u00fccknahmen grunds\u00e4tzlich nicht vor Laufzeitende vorgesehen. Nach den eben genannten Ma\u00dfst\u00e4ben sind ELTIF daher grunds\u00e4tzlich als geschlossene Anlagevehikel zu kategorisieren. Dies korrespondiert auch mit der grunds\u00e4tzlichen Illiquidit\u00e4t der typischen Anlagegegenst\u00e4nde der ELTIF.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong><u> ELTIF und das geschlossene Sonderverm\u00f6gen<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Fonds k\u00f6nnen in Deutschland mehrere Rechtsformen annehmen. Dazu geh\u00f6ren die Investmentkommanditgesellschaft, die Investmentaktiengesellschaft und das Sonderverm\u00f6gen. Die Ausgestaltung der Sonderverm\u00f6gen unterlag in Deutschland einigen Restriktionen. Nach \u00a7 139 KAGB war eine Ausgestaltung als geschlossenes Sonderverm\u00f6gen nur f\u00fcr Spezial-AIF und damit semi- bzw. professionelle Anleger zul\u00e4ssig, weshalb Sonderverm\u00f6gen im Publikumsbereich nur als offene Fonds ausgestaltet werden konnten. Durch die \u00dcberarbeitung der ELTIF-VO werden diese nationalen Restriktionen allerdings durch die europ\u00e4ische Verordnung \u00fcberlagert. Deutsche Restriktionen bez\u00fcglich der Ausgestaltung der Fonds, wie das Verbot der Ausgestaltung als geschlossenes Sonderverm\u00f6gen, gelten demnach nicht f\u00fcr ELTIF. Dadurch k\u00f6nnen ELTIF auch als geschlossenes Sonderverm\u00f6gen in Form eines Publikums-AIF aufgelegt werden, in die dann auch Privatanleger investieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dies bietet langersehnte M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die deutsche Fondsindustrie. Hintergrund dessen ist, dass das Sonderverm\u00f6gen als Fondsform gegen\u00fcber den herk\u00f6mmlichen Gesellschaftsformen der Fonds \u2013 Investmentkommanditgesellschaft und Investmentaktiengesellschaft \u2013 bedeutende Vorteile hat.<\/p>\n<p>Eine Investmentkommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft und ein Investment darin kann deshalb, gerade aus dem Ausland, umst\u00e4ndlich und kompliziert sein, sich steuerlich ung\u00fcnstig aus-wirken und im Hinblick auf die Abwicklung vor Herausforderungen stellen. Die Gr\u00fcndung und Aufrechterhaltung einer solchen KG bedarf nicht unerheblicher Kosten und Aufwand, beispielsweise f\u00fcr die Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages, f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Gesellschaftsbeschl\u00fcsse und -versammlungen sowie die Ein- und Austragung der Kommanditisten in das Handelsregister etc. Des Weiteren sind Anteile an einer Kommanditgesellschaft nicht depotf\u00e4hig. Eine Investmentaktiengesellschaft ist gegen\u00fcber dem Sonderverm\u00f6gen relativ teuer in der Gr\u00fcndung und stellt einen bedeutenden Mehraufwand durch Compliance mit den Vorschriften zu Aktiengesellschaften dar.<\/p>\n<p>Anteile an Sonderverm\u00f6gen hingegen k\u00f6nnen im Depot des Kunden bei der Bank verbucht werden. Dies ist im Hinblick auf den Vertrieb an Kleinanleger ein entscheidender Vorteil, da es den Bankenvertrieb \u00f6ffnet und genauso abl\u00e4uft, wie das Wertpapiergesch\u00e4ft. Ferner genie\u00dft das Sonderverm\u00f6gen insolvenzrechtlich eine Abschirmungswirkung. Selbst wenn der Verwalter insolvent gehen sollte, die Anlagegegenst\u00e4nde sind davon nicht betroffen. Schlie\u00dflich gilt f\u00fcr Sonderverm\u00f6gen die Abgeltungssteuer, die im Verh\u00e4ltnis zur pers\u00f6nlichen Besteuerung bei KG-Anteilen g\u00fcnstiger sein kann. Des Weiteren bekommen ELTIF als Sonderverm\u00f6gen aufgrund ihrer europ\u00e4ischen Natur einen europ\u00e4ischen Pass, welcher gro\u00dfe Vorteile f\u00fcr den europ\u00e4ischen Vertrieb hat. Deutsche Fonds mit Vertrieb an Kleinanleger k\u00f6nnen so einen gro\u00dfen neuen Markt erschlie\u00dfen, der ihnen aufgrund der deutschen Restriktionen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren bisher eher verschlossen geblieben ist.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong><u> Geschlossen und trotzdem handelbar<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Geschlossene Strukturen, ohne R\u00fcckgabem\u00f6glichkeiten, eignen sich bekannterma\u00dfen gut f\u00fcr Investments in Sachwerte mit langfristigem Anlagehorizont. Gleichzeitig gibt es gerade bei Privatanlegern das Bed\u00fcrfnis, ein liquides Produkt zu haben. Wenn Anleger vor Laufzeitende zumindest einmal die M\u00f6glichkeit haben, ihren Anteil an dem ELTIF zur\u00fcckzugeben, dann handelt es sich wie oben dargestellt um einen offenen ELTIF gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 338a, 1 Abs.4 Nr.4 KAGB i.V.m. Art. 1 Abs.2 S.1 Delegierte VO (EU) Nr. 694\/2014. Um eine offene Struktur zu vermeiden, gleichzeitig aber R\u00fcckgaben zu erm\u00f6glichen, braucht es also eine andere L\u00f6sung.<\/p>\n<p>Hier setzen die sogenannten \u201eLiquidity Window Mechanismen\u201c an. \u201eLiquidity Window Mechanismen\u201c sind gem\u00e4\u00df Art. 19 Abs.2a VO (EU) die M\u00f6glichkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, den Anlegern eine Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen, \u00fcber die die Antr\u00e4ge von ausscheidenden Anlegern mit Antr\u00e4gen von potenziellen neuen Anlegern abgeglichen werden. So erfolgt keine R\u00fcckgabe an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, sondern die Anteile werden auf dem Zweitmarkt verkauft.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong><u> ELTIF mit Kryptofondsanteilen<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Durch die Ausgestaltung als Sonderverm\u00f6gen k\u00f6nnen ELTIF nunmehr auch mit Anteilen in Form von Kryptotoken ausgestaltet werden. Diese M\u00f6glichkeit hat der deutsche Gesetzgeber explizit nur f\u00fcr Anteile an Sonderverm\u00f6gen geschaffen (\u00a7 95 Abs.1 S.1 KAGB i.V.m. Verordnung \u00fcber Kryptofondsanteile). Diese Kryptofondsanteile sind elektronische Anteilscheine, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind. Das Register f\u00fchrt gem. \u00a7 3 S.1 KryptoFAV die Verwahrstelle des Fonds. Durch diese Anteilsform sind \u00dcbertragungen der Anteile an Sonderverm\u00f6gen erstmals direkt \u00fcber eine Blockchain m\u00f6glich.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong><u> Fazit<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Alles in allem l\u00e4sst sich festhalten, dass durch die neue ELTIF-VO Publikums-AIF nun erstmals auch als geschlossenes Sonderverm\u00f6gen aufgelegt werden k\u00f6nnen. Letztendlich bieten sich durch den ELTIF f\u00fcr Kleinanleger bedeutend mehr Investitionsm\u00f6glichkeiten in illiquide Anlagegegenst\u00e4nde wie Private Equity, Infrastruktur und Immobilien. F\u00fcr die Fondsindustrie bieten die gr\u00f6\u00dfere Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Fondsprodukte und der europaweite Vertriebspass eine gro\u00dfe Chance f\u00fcr die Erweiterung ihrer Anlegerschaft.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> BaFin FAQ zur ELTIF-VO vom 01.02.2024, Gesch\u00e4ftszeichen WA 51-Wp 2154-2023\/0001.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> BaFin FAQ zur ELTIF-VO vom 01.02.2024, Gesch\u00e4ftszeichen WA 51-Wp 2154-2023\/0001.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> BaFin FAQ zur ELTIF-VO vom 01.02.2024, Gesch\u00e4ftszeichen WA 51-Wp 2154-2023\/0001.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Heidb\u00fcchel, CF 2023, 197, 200.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach m\u00e4\u00dfigem Erfolg der ELTIF bisher wurde die Verordnung umfassend \u00fcberarbeitet. Was ELTIF genau sind, ob ELTIF offene oder geschlossene Fonds sind und welche bedeutenden neuen M\u00f6glichkeiten es f\u00fcr Publikums-AIF gibt, stellt dieser Beitrag dar.<\/p>\n","protected":false},"author":50,"featured_media":1713,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_co_authors":[],"footnotes":""},"categories":[10,31,17],"tags":[103],"type_content":[18],"class_list":["post-1712","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-real-estate","category-private-equity","category-reg","tag-eltif","type_content-article"],"acf":{"homepage_featured_article":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/50"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1712"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2453,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1712\/revisions\/2453"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1713"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1712"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1712"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1712"},{"taxonomy":"type_content","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/type_content?post=1712"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}