{"id":2663,"date":"2024-11-26T09:05:52","date_gmt":"2024-11-26T09:05:52","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=2663"},"modified":"2025-01-29T08:13:25","modified_gmt":"2025-01-29T08:13:25","slug":"der-zweitmarkt-fuer-spezial-aif-eine-rechtliche-perspektive-auf-neue-handelsmoeglichkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/der-zweitmarkt-fuer-spezial-aif-eine-rechtliche-perspektive-auf-neue-handelsmoeglichkeiten\/","title":{"rendered":"Der Zweitmarkt f\u00fcr Spezial-AIF: Eine rechtliche Perspektive auf neue Handelsm\u00f6glichkeiten"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>In Zeiten volatiler M\u00e4rkte suchen institutionelle Investoren zunehmend nach flexiblen Ausstiegsm\u00f6glichkeiten aus ihren Fondsinvestments. W\u00e4hrend die K\u00fcndigung von Fondsanteilen oft mit erheblichen Einschr\u00e4nkungen verbunden ist, bietet der Zweitmarkt eine vielversprechende Alternative f\u00fcr den vorzeitigen Exit aus Investitionen in Spezial-AIF.<\/strong><\/p>\n<h4>Etablierung eines Zweitmarktes<\/h4>\n<p>Ein Zweitmarkt f\u00fcr geschlossene Spezial-AIF hat sich in den letzten Jahren als wichtige Alternative zur klassischen Anteilsk\u00fcndigung etabliert. W\u00e4hrend institutionelle Investoren fr\u00fcher bei einem Exit vor Laufzeitende stark eingeschr\u00e4nkt waren und eine effektive und marktbezogene Preisfindung nicht stattfand, bieten spezialisierte Handelsplattformen heute neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr einen effizienten Anteilshandel. Altanleger m\u00fcssen sich nicht mehr selbst aufw\u00e4ndig um einen K\u00e4ufer bem\u00fchen. Sekund\u00e4rm\u00e4rkte bieten eine attraktive Option, um Portfolios umzustrukturieren, ohne Spezial-AIF zu k\u00fcndigen. Neue Investoren wiederum profitieren von der M\u00f6glichkeit, z.B. in Immobilien zu investieren, deren Performance sie nachvollziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Entwicklung wurde insbesondere durch die aktuellen Marktbedingungen und die Digitalisierung beschleunigt. Volatile M\u00e4rkte und ver\u00e4nderte Bewertungen von Investitionsgegenst\u00e4nden haben den Bedarf an flexiblen Ausstiegsm\u00f6glichkeiten deutlich erh\u00f6ht. Gleichzeitig m\u00f6chten Asset Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Ver\u00e4u\u00dferungen von Assets vermeiden. Handelsplattformen, wie z.B. die \u201eFondsb\u00f6rse Private Markets\u201c ist es ohne gr\u00f6\u00dferen technischen Aufwand m\u00f6glich, Beteiligungen an geschlossenen Fonds zu vermitteln. Die Plattformen erm\u00f6glichen es professionellen und semiprofessionellen Anlegern, \u00fcber Festpreis- oder Bieterverfahren, ihre Anteile zu ver\u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<h4>Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Spezial-AIF<\/h4>\n<p>Nach dem deutschen Investmentrecht k\u00f6nnen Spezial-AIF in verschiedenen Rechtsformen aufgelegt werden. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sieht hierf\u00fcr drei grundlegende Strukturen vor: das Sonderverm\u00f6gen, die Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) sowie die Investmentaktiengesellschaft (InvAG).<\/p>\n<p>Spezial-AIF d\u00fcrfen dabei nur durch professionelle und semiprofessionelle Anleger im Sinne des \u00a7 1 KAGB erworben werden. Es handelt sich dabei um besonders verm\u00f6gende und erfahrene Anleger oder sog. institutionelle Anleger. Privatanleger, also das breite Publikum, d\u00fcrfen nicht in Spezial-AIF investieren.<\/p>\n<p>Das KAGB versteht unter offenen Investmentverm\u00f6gen einen AIF, dessen Anteile vor Beginn der Liquidations- oder Auslaufphase auf Ersuchen ihres Anteilseigners direkt oder indirekt aus den Verm\u00f6genswerten des AIF und nach den Verfahren und mit der H\u00e4ufigkeit, die den Vertragsbedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag, dem Prospekt oder den Emissionsbedingungen festgelegt sind, zur\u00fcckgekauft oder zur\u00fcckgenommen werden. Die M\u00f6glichkeit, die Anteile auf einem Sekund\u00e4rmarkt zu handeln, f\u00fchrt dabei noch nicht zu einem offenen Spezial-AIF.<\/p>\n<p>AIF k\u00f6nnen aber auch auf eine solche R\u00fccknahmepflicht verzichten und sind dann als geschlossene Investmentverm\u00f6gen zu behandeln. Solche Spezial-AIF eignen sich insbesondere f\u00fcr Investitionen in illiquide Verm\u00f6genswerte, wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge oder auch Unternehmensanteile, die nicht an der B\u00f6rse gelistet sind (Venture Capital bzw. Private Equity). Die wesentliche Anforderung ist dabei nach \u00a7 285 KAGB, dass der Verkehrswert der Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde bestimmbar sein muss.<\/p>\n<p>Handelt es sich um offene Spezial-AIF nach \u00a7 282 KAGB, gilt neben der Anforderung der Bestimmbarkeit des Verkehrswertes das Erfordernis der Risikomischung, das f\u00fcr geschlossene Spezial-AIF nicht gilt.<\/p>\n<h4>R\u00fccknahmepflicht bei offenen Spezial-AIF<\/h4>\n<p>Die R\u00fccknahme von Anteilen ist das wesentliche Merkmal offener Investmentverm\u00f6gen. Bei offenen Spezial-AIF besteht grunds\u00e4tzlich eine Pflicht der KVG zur R\u00fccknahme der Anteile. Die H\u00e4ufigkeit der R\u00fcckgabem\u00f6glichkeit und die dann geltenden Anforderungen m\u00fcssen von Anfang an in der Fondsdokumentation festgelegt sein, wobei die Anlagebedingungen auch bestimmte R\u00fccknahmetermine festlegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die praktischen Herausforderungen der R\u00fccknahmepflicht zeigen sich besonders in volatilen Marktphasen: Wenn mehrere Anleger gleichzeitig ihre Anteile zur\u00fcckgeben wollen, kann dies zu erzwungenen Verk\u00e4ufen von Verm\u00f6genswerten (\u201eFire Sales\u201c) f\u00fchren, die sich negativ auf die Performance des Fonds und die Stabilit\u00e4t des Gesamtmarktes auswirken k\u00f6nnen. Deshalb k\u00f6nnen in der Fondsdokumentation auch Grenzen vorgesehen werden, in denen trotz K\u00fcndigungswunsch die R\u00fccknahmepflicht ausgesetzt wird, um den Spezial-AIF nicht in eine finanzielle Krise zu st\u00fcrzen.<\/p>\n<h4>Keine ordentliche K\u00fcndigung bei geschlossenen Spezial-AIF<\/h4>\n<p>Bei geschlossenen Spezial-AIF ist die ordentliche K\u00fcndigung der Beteiligung ausgeschlossen. Das hei\u00dft, eine R\u00fcckgabe der Anteile zu regelm\u00e4\u00dfigen Zeitpunkten, wie dies bei offenen Spezial-AIF der Fall ist, ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Dem Anleger steht lediglich das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund zu. Daran sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen und ein solcher K\u00fcndigungsgrund wird in den seltensten F\u00e4llen greifen.<\/p>\n<h4>Bedeutung eines Zweitmarktes<\/h4>\n<p>Anleger in Spezial-AIF k\u00f6nnen also vor Herausforderungen stehen, wenn sie sich von ihrer Investition l\u00f6sen m\u00f6chten. Das liegt bei geschlossenen Spezial-AIF bereits an dem grunds\u00e4tzlichen Ausschluss der K\u00fcndigung bzw. R\u00fcckgabe des Anteils.<\/p>\n<p>Aber auch Anleger in offenen Spezial-AIF k\u00f6nnen Schwierigkeiten haben, ihre Anteile zur\u00fcckzugeben, wenn etwa viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zur\u00fcckgeben m\u00f6chten und der Spezial-AIF dadurch nicht genug Liquidit\u00e4t zur Verf\u00fcgung hat, um alle R\u00fcckgabeverlangen zu erf\u00fcllen. Zudem k\u00f6nnen die R\u00fcckgabefristen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig lang sein, was hinderlich ist, wenn ein Anleger kurzfristig aus der Investition aussteigen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Besonders bei geschlossenen Spezial-AIF, die aufgrund ihrer Struktur keine regul\u00e4re Anteilsr\u00fcckgabe vorsehen, er\u00f6ffnet der Zweitmarkt neue Perspektiven. Er mindert das Illiquidit\u00e4tsrisiko erheblich und macht diese Anlageform f\u00fcr einen breiteren Kreis institutioneller Investoren attraktiv. Auch f\u00fcr Asset Manager bietet der Zweitmarkt Vorteile: Sie m\u00fcssen keine unvorhergesehenen Verk\u00e4ufe vornehmen, die den Fonds belasten k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ein weiterer bedeutender Aspekt ist die Vermeidung von &#8222;Fire Sales&#8220;. Durch den Zweitmarkthandel k\u00f6nnen erzwungene Notverk\u00e4ufe von Verm\u00f6genswerten verhindert werden, die laut Europ\u00e4ischer Zentralbank ein erhebliches Risiko f\u00fcr die Stabilit\u00e4t des Immobilien- und Finanzmarktes darstellen k\u00f6nnen. Zudem erm\u00f6glicht der Zweitmarkt eine effektivere Preisfindung, da Verk\u00e4ufer nicht mehr auf einen einzelnen K\u00e4ufer oder die KVG angewiesen sind.<\/p>\n<h4>Regulierter Zweitmarkt<\/h4>\n<p>Um den Zweitmarkthandel von Spezial-AIF betreiben zu d\u00fcrfen, ist grunds\u00e4tzlich eine Erlaubnis f\u00fcr das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen notwendig (\u00a7 15 WpIG). Ausschlaggebend ist, dass es sich bei den Fondsanteilen um Finanzinstrumente handelt und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten erlaubnispflichtig sind. Die relevante Wertpapierdienstleistung ist dabei insbesondere die Anlagevermittlung. Dabei \u00fcbermittelt der Anbieter des Zweitmarkts als Mittelsperson die Willenserkl\u00e4rungen des K\u00e4ufers und des Verk\u00e4ufers als Bote. Als reguliertes Institut unterliegt der Zweitmarktanbieter in Deutschland einer umfassenden Aufsicht durch die Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht. Dazu z\u00e4hlen Vorgaben zum Eigenkapital sowie zum Risikomanagement. Zudem m\u00fcssen die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zuverl\u00e4ssig sein und ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zum Betrieb eines solchen Marktplatzes mitbringen. Schlie\u00dflich greifen die Vorgaben des Geldw\u00e4schegesetzes, wodurch sichergestellt ist, dass alle auf dem Zweitmarkt aktiven Kunden die erforderliche KYC-Pr\u00fcfung durchlaufen haben.<\/p>\n<p>Ein Anbieter in Deutschland, der \u00fcber eine solche Erlaubnis zum Betrieb eines Zweitmarktes verf\u00fcgt, ist z.B. die Handelsplattform \u201eFondsb\u00f6rse Private Markets\u201c, die ihr Angebot an professionelle und semiprofessionelle Anleger richtet.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Ein Zweitmarkt f\u00fcr Spezial-AIF bietet eine effektive L\u00f6sung f\u00fcr die klassischen Herausforderungen dieser Anlageklasse, insbesondere hinsichtlich der Liquidit\u00e4t und Handelbarkeit. F\u00fcr geschlossene Spezial-AIF er\u00f6ffnet der Zweitmarkt die M\u00f6glichkeit eines vorzeitigen Exits, w\u00e4hrend er bei offenen Spezial-AIF eine wichtige Alternative zur klassischen Anteilsr\u00fcckgabe darstellt. Die Vermeidung von erzwungenen Asset-Verk\u00e4ufen sch\u00fctzt dabei nicht nur die Performance der Fonds, sondern tr\u00e4gt auch zur Stabilit\u00e4t des Gesamtmarktes bei.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sekund\u00e4rm\u00e4rkte bieten eine attraktive Option, um Anlagen in Spezialfonds umzustrukturieren, ohne den Fonds zu k\u00fcndigen.<\/p>\n","protected":false},"author":82,"featured_media":2664,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_co_authors":[50],"footnotes":""},"categories":[17,7,31,10],"tags":[138,141,140,142],"type_content":[18],"class_list":["post-2663","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-reg","category-cases","category-private-equity","category-real-estate","tag-fonds","tag-fondsinvestment","tag-spezial-aif","tag-zweitmarkt","type_content-article"],"acf":{"homepage_featured_article":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/82"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2663"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3749,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2663\/revisions\/3749"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2664"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2663"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2663"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2663"},{"taxonomy":"type_content","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/type_content?post=2663"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}