{"id":3814,"date":"2025-01-30T10:34:51","date_gmt":"2025-01-30T10:34:51","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=3814"},"modified":"2025-01-30T10:34:51","modified_gmt":"2025-01-30T10:34:51","slug":"digitalisierung-im-wohnungseigentum-das-neue-gesetz-zur-virtuellen-versammlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/digitalisierung-im-wohnungseigentum-das-neue-gesetz-zur-virtuellen-versammlung\/","title":{"rendered":"Digitalisierung im Wohnungseigentum: Das neue Gesetz zur virtuellen Versammlung"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Zuk\u00fcnftig d\u00fcrfen Eigent\u00fcmerversammlungen auch rein online durchgef\u00fchrt werden, wenn dies in der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung, die der Bundestag im Juli beschlossen hatte, hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt.<\/strong><\/p>\n<p>Die COVID-19-Pandemie hat viele Aspekte des t\u00e4glichen Lebens ver\u00e4ndert, einschlie\u00dflich der Art und Weise, wie Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen abgehalten werden. Eigent\u00fcmerversammlungen k\u00f6nnen nach der bisherigen Rechtslage nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigent\u00fcmer und Eigent\u00fcmerinnen darauf verst\u00e4ndigt haben. Andernfalls finden sie in Pr\u00e4senz oder in hybrider Form statt. Zuk\u00fcnftig d\u00fcrfen Eigent\u00fcmerversammlungen auch rein online durchgef\u00fchrt werden, wenn dies in der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung, die der Bundestag im Juli beschlossen hatte, hat der Bundesrat am 27. September 2024 zugestimmt.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) durch das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung virtueller Versammlungen. Hier sind die wichtigsten Normen, die durch das Gesetz ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Die bisher schon nach \u00a7 23 Abs. 1 Satz 2 WEG bestehende M\u00f6glichkeit, die Online-Teilnahme an Pr\u00e4senzversammlungen zu erm\u00f6glichen (&#8222;hybride Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen&#8220;), bleiben unver\u00e4ndert bestehen. Die Wohnungseigent\u00fcmer haben k\u00fcnftig gem\u00e4\u00df dem neu eingef\u00fchrten \u00a7 23 Abs. 1a WEG die Wahl, Eigent\u00fcmerversammlungen in Pr\u00e4senz, hybrid oder rein virtuell durchzuf\u00fchren. Die virtuelle Versammlung muss allerdings hinsichtlich der Teilnahme und Rechtsaus\u00fcbung mit einer Pr\u00e4senzversammlung vergleichbar sein.<\/li>\n<li>Einige Pr\u00e4senzversammlung wird es trotz der neuen M\u00f6glichkeiten wohl trotzdem geben. Wohnungseigent\u00fcmer, die bis Ende 2027 einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, m\u00fcssen bis einschlie\u00dflich 2028 mindestens einmal j\u00e4hrlich eine Pr\u00e4senzversammlung abhalten; hierauf kann aber durch einstimmigen Beschluss verzichtet werden, siehe \u00a7 48 Abs. 6 WEG. Die \u00dcbergangsregelung erfasst nicht solche Beschl\u00fcsse, die schon vor der neuen Regelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigent\u00fcmer beruhen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das neue Gesetz, dessen vollst\u00e4ndiger Name &#8222;Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolarger\u00e4ten und zur \u00dcbertragbarkeit beschr\u00e4nkter pers\u00f6nlicher Dienstbarkeiten f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Anlagen&#8220; lautet, sieht neben der eben erl\u00e4uterten Regelung von Online-Eigent\u00fcmerversammlungen auch vor, dass Mieter und Wohnungseigent\u00fcmer Steckersolarger\u00e4te, sogenannte Balkonkraftwerke, leichter errichten k\u00f6nnen: Steckersolarger\u00e4te werden in der Liste der nach \u00a7 20 Abs. 2 WEG privilegierten baulichen Ver\u00e4nderungen aufgenommen, auf die Wohnungseigent\u00fcmer einen Anspruch haben. Im Mietrecht wird in \u00a7 554 Abs. 1 BGB die Aufz\u00e4hlung der baulichen Ma\u00dfnahmen, auf deren Gestattung Mieter einen Anspruch haben, entsprechend erg\u00e4nzt.<\/p>\n<h3>Praxishinweis<\/h3>\n<p>Diese gesetzliche Neuerung bringt sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich.<\/p>\n<p>Ein wesentlicher Vorteil virtueller Versammlungen ist die erh\u00f6hte Flexibilit\u00e4t und ein einfacherer Zugang zu Versammlungen. Eigent\u00fcmer, die aus beruflichen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden nicht physisch anwesend sein k\u00f6nnen, haben nun die M\u00f6glichkeit, online teilzunehmen. Dies kann die Beteiligung und das Engagement der Eigent\u00fcmergemeinschaft insgesamt erh\u00f6hen. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen virtuelle Versammlungen kosteneffizienter sein, da keine Ausgaben f\u00fcr Raummiete, Verpflegung oder Reisekosten anfallen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Pluspunkt ist die Zeitersparnis. Virtuelle Meetings k\u00f6nnen effizienter ablaufen, da sie oft strukturierter sind und weniger Raum f\u00fcr informelle Gespr\u00e4che bieten. Dies kann dazu beitragen, dass Entscheidungen schneller getroffen werden und die Versammlungen insgesamt k\u00fcrzer dauern.<\/p>\n<p>Trotz dieser Vorteile gibt es auch erhebliche Herausforderungen. Technische Probleme stellen eine der gr\u00f6\u00dften H\u00fcrden dar. Nicht alle Eigent\u00fcmer verf\u00fcgen \u00fcber die notwendige technische Ausstattung oder das Know-how, um an virtuellen Versammlungen teilzunehmen. Dies kann zu einer digitalen Kluft innerhalb der Eigent\u00fcmergemeinschaft f\u00fchren und bestimmte Mitglieder ausschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Ein weiteres Problem ist die rechtliche Sicherheit und Verbindlichkeit der Beschl\u00fcsse, die in virtuellen Versammlungen gefasst werden. Obwohl das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen die rechtliche Grundlage f\u00fcr eine Zul\u00e4ssigkeit schafft, bleibt die Frage der Nachweisbarkeit und Dokumentation von Abstimmungen und Beschl\u00fcssen kritisch. Hier m\u00fcssen klare Regelungen und technische L\u00f6sungen gefunden werden, um die Integrit\u00e4t des Abstimmungsprozesses zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Insgesamt stellt das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigent\u00fcmerversammlungen eine wichtige zeitgem\u00e4\u00dfe Anpassung an die modernen Kommunikationsm\u00f6glichkeiten dar und bietet eine flexible Alternative zu traditionellen Pr\u00e4senzversammlungen. Es schafft rechtliche Klarheit und definiert die Rahmenbedingungen, unter denen virtuelle Versammlungen stattfinden k\u00f6nnen. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Rechte und Pflichten der Wohnungseigent\u00fcmer gewahrt bleiben. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert daher sowohl technische als auch organisatorische Ma\u00dfnahmen, um sicherzustellen, dass alle Eigent\u00fcmer gleichberechtigt teilnehmen k\u00f6nnen und die Beschl\u00fcsse rechtlich bindend sind.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzes\u00e4nderung: Zuk\u00fcnftig d\u00fcrfen Eigent\u00fcmerversammlungen auch rein online durchgef\u00fchrt werden, wenn dies in der Wohnungseigent\u00fcmergemeinschaft mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.<\/p>\n","protected":false},"author":92,"featured_media":3815,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_co_authors":[],"footnotes":""},"categories":[10,17],"tags":[221,219,194],"type_content":[18],"class_list":["post-3814","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-real-estate","category-reg","tag-buerokratieentlastungsgesetz","tag-digitalisierung","tag-immobilien","type_content-article"],"acf":{"homepage_featured_article":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3814","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/92"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3814"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3814\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3817,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3814\/revisions\/3817"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3815"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3814"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3814"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3814"},{"taxonomy":"type_content","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/type_content?post=3814"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}