{"id":4857,"date":"2025-03-07T16:00:29","date_gmt":"2025-03-07T16:00:29","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=4857"},"modified":"2025-03-07T16:01:15","modified_gmt":"2025-03-07T16:01:15","slug":"aktualisierung-der-auslegungs-und-anwendungshinweise-zum-geldwaeschegesetz-zum-01-02-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/aktualisierung-der-auslegungs-und-anwendungshinweise-zum-geldwaeschegesetz-zum-01-02-2025\/","title":{"rendered":"Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldw\u00e4schegesetz zum 01.02.2025"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"font-weight: 400;\">Im November 2024 hat die BaFin eine aktualisierte Fassung ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldw\u00e4schegesetz herausgegeben, die seit dem 01.02.2025 gelten. Sie ersetzen die vorige Version von Oktober 2021 und gelten f\u00fcr alle Verpflichteten unter Aufsicht der BaFin. Mit dem Update hat die BaFin mehrere kosmetische, aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Die gr\u00f6\u00dfte \u00c4nderung betrifft die verk\u00fcrzten Aktualisierungsfristen f\u00fcr bestehende Gesch\u00e4ftsbeziehungen. Diese gelten grunds\u00e4tzlich erst ab dem Inkrafttreten der EU-Geldw\u00e4scherichtlinie am 10. Juli 2027, sollten gem\u00e4\u00df den neuen Auslegungs- und Anwendungshinweisen aber idealerweise schon vorher umgesetzt werden. Die sp\u00e4testens ab dem 10. Juli 2027 geltenden neuen Fristen betragen 1 Jahr f\u00fcr die verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten (derzeit 2 Jahre), 5 Jahre f\u00fcr die allgemeinen Sorgfaltspflichten (aktuell 10 Jahre) und eine risikoangemessene Frist f\u00fcr die vereinfachten Sorgfaltspflichten (derzeit 15 Jahre). Alle Verpflichteten sollten die neuen Fristen bereits vor Inkrafttreten beachten und ihre bestehenden Prozesse \u00fcberarbeiten, damit die neuen Anforderungen sp\u00e4testens zum Zeitpunkt der verbindlichen Umsetzung eingehalten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Mit der Aktualisierung versch\u00e4rft die BaFin auch die Anforderungen an die Risikoanalyse und das Risikomanagement. Die Beh\u00f6rde legt gro\u00dfen Wert auf eine detaillierte und unternehmensspezifische Risikoanalyse, die die individuellen Risiken des Unternehmens, der Kundenstruktur, der Produkte und der Gesch\u00e4fte ber\u00fccksichtigt. Alle Verpflichteten m\u00fcssen sicherstellen, dass ihre Risikoanalyse regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und an aktuelle Bedrohungslage angepasst wird.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auch beim Onboarding neuer Gesch\u00e4ftsbeziehungen hat die BaFin \u00c4nderungen vorgenommen. Bei der Identifizierung neuer Gesch\u00e4ftspartner d\u00fcrfen die eingereichten Unterlagen nicht \u00e4lter als drei Monate sein, um die Aktualit\u00e4t der zu pr\u00fcfenden Unterlagen zu gew\u00e4hrleisten. F\u00fcr den Nachweis der wirtschaftlichen Berechtigung ist nun ein Auszug aus dem Transparenzregister zwingend erforderlich \u2013 ein einfacher Nachweis der Registrierung reicht nicht mehr aus.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Auch bei den Verdachtsmeldungen ergaben sich \u00c4nderungen: Nach Abgabe einer Verdachtsmeldung gilt die bisherige Standardfrist von drei Arbeitstagen nicht mehr, wenn eindeutige Hinweise auf Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. In diesen F\u00e4llen muss die Transaktion vor\u00fcbergehend auf Eis gelegt werden. Bei Gesch\u00e4ftsbeziehungen, f\u00fcr die eine Verdachtsmeldung vorliegt, m\u00fcssen \u2013 mindestens zu Beginn \u2013 die verst\u00e4rkten Sorgfaltspflichten angewendet werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Dar\u00fcber hinaus legt die BaFin weiterhin einen st\u00e4rkeren Fokus auf die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung und weist noch einmal darauf hin, dass die Risiken getrennt von denen der Geldw\u00e4schepr\u00e4vention zu betrachten sind. Zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung ist es ratsam, einen besonderen Fokus auf die \u00dcberwachung von Zahlungsstr\u00f6men zu legen. Im Gegensatz zur Geldw\u00e4sche kann es sich bei der Terrorismusfinanzierung auch um die Verwendung legaler Mittel f\u00fcr illegale Aktivit\u00e4ten handeln.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Mit der Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise konkretisiert die BaFin eines der n\u00fctzlichsten Instrumente im Tagesgesch\u00e4ft der Verpflichteten. Verpflichtete, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, sollten insbesondere darauf achten, dass die verk\u00fcrzten Fristen bereits im Vorfeld in ihren Prozessen umgesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im November 2024 hat die BaFin eine aktualisierte Fassung ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldw\u00e4schegesetz herausgegeben. 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