{"id":5243,"date":"2025-03-19T14:52:20","date_gmt":"2025-03-19T14:52:20","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=5243"},"modified":"2025-03-19T14:52:20","modified_gmt":"2025-03-19T14:52:20","slug":"impact-vs-eu-green-deal-ueber-die-fehlende-beruecksichtigung-von-investor-impact-im-eu-green-deal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/impact-vs-eu-green-deal-ueber-die-fehlende-beruecksichtigung-von-investor-impact-im-eu-green-deal\/","title":{"rendered":"Impact vs. EU Green Deal: \u00dcber die fehlende Ber\u00fccksichtigung von \u201eInvestor-Impact\u201c im EU Green Deal"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Der EU Green Deal und die Sustainable Finance-Regulatorik<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Der Ursprung des EU Green Deals liegt in dem Bestreben, die Europ\u00e4ische Union bis zum Jahr 2050 zu einem klimaneutralen Gebiet umzugestalten und eine \u00f6kologische Vorreiterrolle in der Welt einzunehmen. Seit der Ver\u00f6ffentlichung im Jahr 2019 ist es das prim\u00e4re Ziel des Green Deals, die globale und europ\u00e4ische Wirtschaft so zu steuern, dass nachhaltiger und ressourceneffizienter gewirtschaftet wird. Durch die F\u00f6rderung von \u201enachhaltigen Investments\u201c (im Sinne des Artikel 2(17) der EU-Offenlegungsverordnung) wie beispielsweise erneuerbaren Energieanlagen oder einer nachhaltigeren Immobilienwirtschaft zielt das Rahmenwerk darauf ab, Finanzmittel zur Bek\u00e4mpfung der beschriebenen Probleme umzulenken.<\/p>\n<p>Viele \u00fcberzeugte Produktanbieter von ESG- oder Impact-Fonds begr\u00fc\u00dfen den EU Green Deal, da seit der Einf\u00fchrung dem vorher gr\u00f6\u00dftenteils unregulierten Marktsegment die n\u00f6tige Kredibilit\u00e4t und Aufmerksamkeit beigemessen wird. Somit konnte Green Washing durch die Einf\u00fchrung des EU Green Deals deutlich leichter nachgewiesen werden, was zu einem starken Anstieg an offengelegten Green Washing Vorf\u00e4llen seit dem Inkrafttreten der SFDR im Jahr 2021 f\u00fchrte.<br \/>\nTrotz der umfassenden Aufmerksamkeit auf nachhaltige Investmentprodukte findet man im aktuellen Kosmos des EU Green Deals keine Erw\u00e4hnung von \u201eImpact-Investing\u201c. Eine m\u00f6gliche Erkl\u00e4rung f\u00fcr diesen Umstand k\u00f6nnte die zum Zeitpunkt der Einf\u00fchrung des EU Green Deals fehlende Einigkeit \u00fcber eine EU-weite Definition von Impact-Investing sowie die damals noch mangelnde Aktualit\u00e4t des Marktsegments sein.<\/p>\n<p>In Anbetracht der hohen Summe des verwalteten Verm\u00f6gens im Impact-Segment ist es bedauerlich, dass \u201eImpact Investing\u201c weder in der EU-Offenlegungsverordnung noch in der EU-Taxonomie Beachtung findet.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Hintergrundinformationen zu g\u00e4ngigen Impact-Frameworks<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Aufgrund fehlender offizieller Definitionen von Impact-Investing durch nationale oder europ\u00e4ische Institutionen haben sich verschiedene Definitionen durch Initiativen wie das Global Impact Investing Network (GIIN) etabliert. Die Bundesinitiative Impact Investing (BIII) konkretisierte diese Position in ihrem Positionspapier von Dezember 2022 und konnte so die signifikante Reallokation und Mobilisierung von Kapital in Richtung Impact Investing f\u00f6rdern sowie eine neue Haltung in der deutschsprachigen Wirtschafts- und Finanzwelt etablieren. Die Impact Investing-Definition der BIII lautet wie folgt:<\/p>\n<p>\u201eImpact Investing (wirkungsorientiertes Investieren) umfasst einen Investmentansatz, der neben einer finanziellen Rendite auch eine messbare \u00f6kologische und\/oder soziale Wirkung (Impact) erzielen m\u00f6chte\u201c. Die BIII unterteilt \u201egenuines\u201c Impact Investing weiterhin in vier Kernkriterien:<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Kernkriterium<\/th>\n<th>Beschreibung<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td><strong>Asset Impact<\/strong><\/td>\n<td>Real-weltlicher, signifikanter und netto-positiver Impact auf Unternehmens-\/Asset-Ebene<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Investoren-Impact<\/strong><\/td>\n<td>Netto-positiver, signifikanter Impact des Investors auf den Asset-Impact durch finanzielle\/nichtfinanzielle Unterst\u00fctzung, Engagement, Ma\u00dfnahmenpl\u00e4ne etc.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Intentionalit\u00e4t und Rechenschaft<\/strong><\/td>\n<td>Eine klare Impact-Intentionalit\u00e4t und Rechenschaft f\u00fcr Impact auf der Grundlage robuster Evidenz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Impact-Messung und -Management (IMM)<\/strong><\/td>\n<td>Ein funktionales Messbarkeits- und Management-System f\u00fcr real-weltlichen Impact<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Kriterien erm\u00f6glichen eine klare Abgrenzung von konventionellen ESG-Ans\u00e4tzen. Investitionen, die nicht alle vier Kriterien erf\u00fcllen, werden als \u201ewirkungskompatibles\u201c oder \u201ewirkungseffektives\u201c Investieren definiert.<\/p>\n<p>Trotz der positiven Resonanz auf die Definitionen von GIIN und BIII stellen Impact Investoren fest, dass die Kombination der Anforderungen des EU Green Deals und der Impact-Rahmenwerke schwer umsetzbar ist.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Das Dilemma <\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Impact-Investoren stehen vor der Herausforderung, sowohl die Kernkriterien der Impact-Definitionen (z.B. von der BIII) als auch die strengen regulatorischen Anforderungen der EU erf\u00fcllen zu wollen, um dem h\u00f6chsten Nachhaltigkeitsanspruch gerecht zu werden. Besonders das Kriterium \u201eInvestoren-Impact\u201c ist entscheidend, da ein netto-positiver, signifikanter Impact durch den Asset Manager nachgewiesen werden muss. Viele Investoren haben sich an die SFDR-Produktklassifizierungen (Artikel 6\/8\/9) gew\u00f6hnt, obwohl diese von der EU nicht als Klassifizierungsrahmen gedacht waren.<\/p>\n<p>Impact-Investoren streben die h\u00f6chsten Nachhaltigkeitsambitionen an und sollten daher als Artikel 9-Fonds klassifiziert sein. Dies ist jedoch oft nicht realisierbar, insbesondere bei Impact-Produkten in der sozialen Immobilienwirtschaft. Die bin\u00e4re Struktur der EU-Taxonomie verlangt, dass Investitionen bereits zum Zeitpunkt des Ankaufs den strengen Anforderungen entsprechen, was geplante \u00f6kologische Verbesserungen nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Das aus diesem Umstand entspringende Dilemma l\u00e4sst sich an einem Beispiel aus dem deutschen Geb\u00e4udebestand veranschaulichen:<\/p>\n<p>Der deutsche Geb\u00e4udebestand ist f\u00fcr rund 40% der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen im Land verantwortlich und im Bestand entfallen immer noch fast 80% der W\u00e4rmenutzung auf fossile Energietr\u00e4ger wie Gas und \u00d6l. Trotz der bisherigen Anstrengungen dominieren fossile Energien weiterhin die W\u00e4rmeerzeugung. Es ist daher dringend erforderlich und weithin von wissenschaftlichen Experten gefordert, Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen im Immobiliensektor zu ergreifen.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Folgerichtig haben sich bei \u00f6kologischen Anlagezielen auf Fonds-Ebene CO<sub>2<\/sub>-Absenkpfade als n\u00fctzliches und anschauliches Anlageziel zur Bek\u00e4mpfung des Klimawandels etabliert. Da CO<sub>2<\/sub>-Ausst\u00f6\u00dfe eng an den Energieverbrauch von Immobilien gekn\u00fcpft sind, hat die Europ\u00e4ische Kommission ambitionierte Ziele an den Prim\u00e4renergiebedarf von Immobilien in der EU-Taxonomie aufgestellt. Der Prim\u00e4renergiebedarf bezeichnet die Gesamtmenge an Energie, die gewonnen werden muss, um den Energiebedarf einer Immobilie zu decken.<\/p>\n<p>Zur Erreichung eines \u00f6kologischen Investoren-Impacts und f\u00fcr den Nachweis eines verbesserten CO<sub>2<\/sub>-Absenkpfads muss also eine energetische Ert\u00fcchtigung der Immobilien erfolgen. Je schlechter die energetische Verfassung der Immobilie zum Ankaufszeitpunkt ist, desto mehr Potenzial f\u00fcr \u00f6kologischen Investoren-Impact bietet diese. Demgegen\u00fcber muss f\u00fcr die Erreichung der Anforderungen aus der EU-Taxonomie bereits zum Ankauf die beste Energieeffizienzklasse (Klasse A) nachgewiesen werden. Artikel 9-Fonds mit einer Taxonomie-Quote von 100%, also solche Fonds mit dem h\u00f6chsten \u00f6kologischen Ambitionsniveau, d\u00fcrften demnach nur energetische \u201eLeuchtturmprojekte\u201c ankaufen. Dieser Umstand wirft sowohl bei Impact-Investoren als auch bei Kapitalgebern grundlegende Fragen auf.<\/p>\n<p>Aus Sicht von Impact-Investoren f\u00fchrt dieser Umstand einerseits dazu, dass sie h\u00e4ufig auf die Artikel 9-Klassifizierung und Anforderungen an die Taxonomiekonformit\u00e4t verzichten m\u00fcssen. Andererseits erschwert das Dilemma insbesondere die Vermarktung von Impact-Fonds und sorgt f\u00fcr Zur\u00fcckhaltung bei Investoren, welche sich bereits an die vermeintlichen Produktklassen nach Artikel 6\/8\/9 gew\u00f6hnt haben. Ein regulatorischer Rahmen w\u00fcrde nicht nur den Produktanbietern, sondern auch dem \u00fcbergeordneten Ziel der EU nach mehr Transparenz und der Verlagerung von Kapital zu mehr Nachhaltigkeit, verhelfen.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> https:\/\/www.dena.de\/newsroom\/meldungen\/2023\/dena-gebaeudereport-2024-klimaschutz-im-gebaeudebestand<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Ausblick und Handlungsempfehlungen<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Der EU Green Deal ist ein ehrgeiziges Vorhaben mit dem enormen Potenzial eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft zu gestalten. Die fehlende regulatorische Ber\u00fccksichtigung von einem der Kernkriterien von Impact Investing, dem Investor-Impact, stellt jedoch eine klaffende L\u00fccke in dem Rahmenwerk dar, welche dringend von der Europ\u00e4ischen Kommission geschlossen werden muss. Impact-Investoren spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der aufgestellten globalen und europ\u00e4ischen Nachhaltigkeitsziele \u2013 ihre Aktivit\u00e4ten sollten im Rahmen des EU Green Deal deutlich st\u00e4rker und ad\u00e4quater ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Aufgrund der lauter werdenden Kritik sind sich die europ\u00e4ischen Organe mittlerweile der beschriebenen Problematik bewusst und so hat die Europ\u00e4ische Wertpapier- und Marktaufsichtsbeh\u00f6rde (ESMA) im Mai 2024 ihre Leitlinien f\u00fcr Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, ver\u00f6ffentlicht.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Die Leitlinien zielen darauf ab, Anleger vor einem Greenwashing-Risiko zu sch\u00fctzen und Mindeststandards f\u00fcr Fonds festzulegen, die in der EU zum Verkauf angeboten werden und bestimmte ESG-Begriffe in ihrem Namen verwenden. Besonders interessant ist in diesem Kontext die Definition von Produkten, welche \u201eImpact\u201c im Namen verwenden, denn an dieser Stelle wird erstmalig, f\u00fcnf Jahre nach der Ver\u00f6ffentlichung des EU Green Deals, Impact Investing definiert. Betroffene Fonds m\u00fcssen demnach entweder die neuen, in den Leitlinien festgelegten, Anforderungen an das Portfolio erf\u00fcllen und eine Mindestquote von 80% nachhaltigen Investitionen einhalten oder ihren Namen \u00e4ndern. Auch wenn es f\u00fcr den Impact-Markt sehr begr\u00fc\u00dfenswert ist, dass sich die EU nun endlich dem Impact-Thema angenommen hat, wird es dem dynamischen Marktsegment nicht gerecht, dass sich bei der Begriffsdefinition sehr eng an die erste, sehr vage Definition des Impact-Begriffs der Rockefeller Foundation aus dem Jahr 2007 gehalten wurde. Der Impact-Markt hat sich jedoch seit dieser ersten Definition, wie oben dargestellt, enorm weiterentwickelt.<\/p>\n<p>Die Leitlinien der ESMA stellen, trotz der berechtigten Kritik, eine wichtige Ann\u00e4herung beider Regulatorik-Universen dar. Eine weitere Angleichung der von der EU verwendeten Definition und moderneren, international anerkannten Impact-Rahmenwerken, wie die des GIIN oder der BIII sind aber weiterhin erforderlich.<\/p>\n<p>Durch einen Blick auf internationale Regularien, wie den Vorgaben aus der britischen Sustainability Disclosure Requirements (SDR) oder den \u201cBasic Guidelines on Impact Investment (Impact Finance)\u201c aus Japan k\u00f6nnte eine Angleichung intensiviert werden. Denn auch im internationalen Ausland folgen immer mehr Gesetzgeber dem Europ\u00e4ischen Vorbild und integrieren Impact Investing in der Regulatorik. Die SDR f\u00fchrten beispielweise, parallel zu den Ausf\u00fchrungen der EU ein neues Labeling-System f\u00fcr nachhaltige Produkte ein, um Investoren bei der Orientierung auf dem Markt f\u00fcr nachhaltige Anlageprodukte zu unterst\u00fctzen. Die Produktkategorie mit den h\u00f6chsten nachhaltigen Anforderungen ist die &#8222;Sustainable Impact&#8220;-Kategorie. Von Produkten, die dieses Label tragen wird erwartet, dass sie die Kernkriterien f\u00fcr Impact Investing erf\u00fcllen: Sie m\u00fcssen demnach einen netto-positiven, signifikanten Impact auf gesellschaftliche, \u00f6kologische Herausforderungen nachweisen. Da die vollst\u00e4ndige Umsetzung der SDR jedoch erst ab 2026 beginnen soll, ist es unwahrscheinlich, dass die detaillierteren, britischen Produktkategorien bereits in den kommenden Monaten Einzug in den EU Green Deal halten werden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich hat die EU bereits im M\u00e4rz 2022 einen finalen Bericht zur \u201eThe Extended Environmental Taxonomy\u201c ver\u00f6ffentlicht. Die bestehende EU-Taxonomie soll demnach deutlich erweitert werden und u.a. Raum f\u00fcr \u201e\u00dcbergangst\u00e4tigkeiten\u201c lassen. Diese T\u00e4tigkeiten, wie beispielsweise energetische Ert\u00fcchtigungen an Immobilien, w\u00fcrden die oben beschriebene bin\u00e4re Struktur der bestehenden EU-Taxonomie entzerren sowie Impact-Investoren die M\u00f6glichkeit bieten, einen Investor-Impact und somit sowohl die h\u00f6chsten regulatorischen als auch die strengsten Impact-Rahmenwerke zu erf\u00fcllen. Seit der Ver\u00f6ffentlichung des finalen Berichts ist jedoch leider noch kein Bestreben seitens der EU erkennbar, wann und ob die \u201eExtended Taxonomy\u201c in dieser Form in Kraft treten wird.<\/p>\n<p>Impact Investing hat sich in den letzten Jahren als kraftvolles Instrument zur Transformation des Finanzsystems erwiesen. Mit der richtigen regulatorischen Unterst\u00fctzung kann es eine zentrale Rolle dabei spielen, eine nachhaltigere und gerechtere Zukunft zu gestalten. Die dynamische Entwicklung des Impact-Marktes zeigt, dass Investoren bereit sind, Verantwortung zu \u00fcbernehmen und aktiv zur L\u00f6sung globaler Herausforderungen beizutragen. Nur durch kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen kann die EU die ehrgeizigen Ziele des EU Green Deals erreichen. Der Blick auf internationale Vorarbeit und die Erweiterung der bestehenden EU-Taxonomie sind praktische Instrumente zur Ber\u00fccksichtigung von Impact-Investments im europ\u00e4ischen Kontext. Die Umsetzung dieser Ma\u00dfnahmen ist nicht nur f\u00fcr Impact-Investoren und Asset-Manager entscheidend, sondern auch ein bedeutender Schritt zur Erf\u00fcllung der europ\u00e4ischen und globalen Nachhaltigkeitsziele.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> https:\/\/www.esma.europa.eu\/sites\/default\/files\/2024-05\/ESMA34-472-440_Final_Report_Guidelines_on_funds_names.pdf<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_noPadding\">\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\t\t\t<div class=\"snk-media snk-media_image\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" data-src=\"https:\/\/assetphysics.com\/wp-content\/uploads\/2025\/03\/Baseline-Diagramm_03-2025.png\" alt=\"\" title=\"Baseline Diagramm_03-2025\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" class=\"lazyload\" style=\"--smush-placeholder-width: 1407px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 1407\/1238;\" \/>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/section>\n\t\n\n<section class=\"snk-section snk-section_xs\">\n\t<div class=\"container container-xs snk-testimonial-container\">\t<div class=\"row\">\n\t\t<div class=\"snk-testimonial\">\n\t\t\t<div class=\"snk-testimonial-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"snk-testimonial-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"snk-testimonial-content\">\n\t\t\t\t\t\t<figure class=\"snk-testimonial-quote\">\n\t\t\t\t\t\t\t<blockquote><p>Die Kernelemente von Impact Investing sind mit der aktuellen Struktur des EU Green Deal nicht vereinbar<\/p><\/blockquote>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<figcaption class=\"snk-testimonial-caption snk-text_sm\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-testimonial-name\">Arne Rittershaus<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-testimonial-title\">Senior ESG &#038; Impact Analyst<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/figcaption>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/figure>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\t\n\t\t<\/div>\n\t<\/div>\n<\/section>\n\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Whitepaper befasst sich mit der Problematik der fehlenden \u00dcbereinbringung von Impact-Frameworks in weite Teile des EU Green Deals.<\/p>\n","protected":false},"author":122,"featured_media":5340,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_co_authors":[],"footnotes":""},"categories":[17,37,8,10],"tags":[],"type_content":[18,35],"class_list":["post-5243","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-reg","category-energy","category-infrastructure","category-real-estate","type_content-article","type_content-comment"],"acf":{"homepage_featured_article":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5243","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/122"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5243"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5243\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5382,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5243\/revisions\/5382"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5340"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5243"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5243"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5243"},{"taxonomy":"type_content","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/type_content?post=5243"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}