{"id":8580,"date":"2025-08-08T07:08:22","date_gmt":"2025-08-08T07:08:22","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=8580"},"modified":"2025-08-08T08:42:03","modified_gmt":"2025-08-08T08:42:03","slug":"das-elektronische-zeitalter-fuer-fondsanteile-ist-gestartet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/das-elektronische-zeitalter-fuer-fondsanteile-ist-gestartet\/","title":{"rendered":"Das elektronische Zeitalter f\u00fcr Fondsanteile ist gestartet"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_noPadding\">\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\t\t\t<div class=\"snk-media snk-media_image\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" data-src=\"https:\/\/assetphysics.com\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Moronis_Kolumne-1.png\" alt=\"\" title=\"Moronis_Kolumne\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" class=\"lazyload\" style=\"--smush-placeholder-width: 1890px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 1890\/720;\" \/>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/section>\n\t\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Elektronischen Fondsanteile sind schon l\u00e4nger ein Thema in der Fondsindustrie, wobei das Interesse hieran gerade erst richtig am Erwachen ist. Viele vereinzelte Pilotprojekte im Bereich sogenannter Krypto-Fondsanteile sind momentan zu beobachten. Wie unterscheidet sich denn die Ausgabe von elektronischen Fondsanteilen? Worin bestehen die Einsatzpotentiale f\u00fcr Vertrieb, Abwicklung und Reporting? Au\u00dferdem zeigt sich eine Dualit\u00e4t beim konkreten Einsatznutzen, weswegen hierf\u00fcr zwischen \u201eRetail\u201c- und \u201eInsti\u201c-Investoren zu unterscheiden ist. <\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3><strong>Wir kommen aus der analogen Welt: \u201eVerbriefung\u201c <\/strong><\/h3>\n<p>Wir kommen aus und leben immer noch in der analogen Welt. In dieser erfolgt die Eigentumszuordnung an Fondsanteilen durch die Verbriefung der mit dem Investmentverm\u00f6gen verbundenen Rechte in einer physischen Urkunde.<\/p>\n<p><strong>\u201eGanz fr\u00fcher\u201c in der analogen Welt:<\/strong> Erfolgte die Ausgabe von Fondsanteilen sogar in papierm\u00e4\u00dfiger Form. Die Anleger des Fonds erhielten Einzel-Wertpapierurkunden, die ihr Recht am Fonds verbrieften. Anachronistischer kann man sich einen Eigentumsnachweis aus Sicht im heutigen digitalen Zeitalter eigentlich nicht vorstellen: Diese Fondsanteile als papierm\u00e4\u00dfige verbriefte Einzelurkunden, die sogenannten <strong><em>effektiven St\u00fccke<\/em><\/strong>, waren vom Anleger in physische Verwahrung zu nehmen (Tresor!) und mussten bei Anteilscheingesch\u00e4ften via physischer Transport hin- und hergeschickt werden.<\/p>\n<p><strong>\u201eGegenw\u00e4rtig\u201c in der analogen Welt:<\/strong> Anschlie\u00dfend setzte sich \u2013 immer noch \u2013 in der analogen Welt die sogenannte <strong>Girosammelverwahrung<\/strong> durch. Das ist in der Industrie nach wie vor der Standard. Die Eigentumszuordnung zu den Anlegern erfolgt hierbei ebenfalls durch Verbriefung. Der Unterschied zu den effektiven St\u00fccken liegt darin, dass die Verbriefung nur in einer einzigen Wertpapierurkunde, der <strong>Sammelurkunde<\/strong>, erfolgt. Und die hinterlegt die emittierende Kapitalverwaltungsgesellschaft zentral beim Zentralverwahrer. Das reine Rechtsprinzip der Verbriefung ist also gleich wie bei Einzelurkunden von effektiven St\u00fccken, aber der Durchf\u00fchrungsweg er\u00f6ffnet eine weitgehend technologisch automatisierte Abwicklung des Anteilsscheingesch\u00e4fts. F\u00fcr das \u201eSettlement\u201c des Wertpapiergesch\u00e4fts sind depotf\u00fchrende Stellen der Anleger und Verwahrstellen des Fonds mit elektronischen Schnittstellen unmittelbar beim Zentralverwahrer angebunden. Ordert der Anleger bei seiner depotf\u00fchrenden Stelle, erh\u00e4lt dieser unter Einbindung der Verwahrstelle des Fonds seine Anteile in seinem Depot ein- oder ausgebucht und im Gegenzug valutiert der Zentralverwahrer die bei ihm deponierte Sammelurkunde, auch Globalurkunde genannt, auf oder ab.<\/p>\n<h3><strong>Und was sind nun elektronische Wertpapiere und Fondsanteile?<\/strong><\/h3>\n<p>Elektronische Wertpapiere ben\u00f6tigen keine physische Urkunde, sondern sind entmaterialisiert, also stellen tats\u00e4chlich ausschlie\u00dflich digitale Repr\u00e4sentationen in Form eines Eintrags in ein elektronisches Register dar. Das nennt man den sogenannten <strong><em>Verbriefungsverzicht<\/em><\/strong>, der durch Gesetzgebungsaktivit\u00e4ten im Rahmen der Digitalisierung des Finanzmarkts erm\u00f6glicht wurde. Zentral ist hierf\u00fcr das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ewpg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Gesetz \u00fcber elektronische Wertpapiere (eWpG)<\/strong><\/a>. Als Substitut f\u00fcr die Verbriefung erfolgt die Registereintragung. Die einer mittels Urkunde begebener Wertpapiere gleichwertige Rechtskraft f\u00fcr elektronische Wertpapiere wird kraft gesetzlicher Anordnung in \u00a7 2 eWpG hergestellt. <strong><em>Elektronische Fondsanteile<\/em><\/strong> kommen in den Anwendungsbereich des eWpG gem\u00e4\u00df gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kagb\/__95.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a7 95 Abs. 1 Satz 1 Variante 1 KAGB<\/a>. Die KVG hat also ein <strong><em>Wahlrecht<\/em><\/strong>, ob sie weiterhin Fondsanteile verbrieft oder elektronisch ausgibt. Falls sich die KVG f\u00fcr die Ausgabe von elektronischen Wertpapieren entscheidet, so stehen ihre wiederum auf Grundlage des Rechtsgrundverweise in \u00a7 95 Abs. 3 KAGB sowie von \u00a7 95 Abs. 5 KAGB in Verbindung mit der <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/kryptofav\/KryptoFAV.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung \u00fcber Kryptofondsanteile (KryptoFAV)<\/a> <strong><em>zwei voneinander verschiedene Hauptarten von elektronischen Fondsanteilen zur Auswahl:<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>&gt;&gt; Zentralregister-Anteile (\u00a7 12 eWpG)<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>&gt;&gt; Kryptowertpapierregister-Anteile (\u00a7 16 eWpG)<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Auf die Unterschiede gehen wir unten nun weiter ein.<\/p>\n<h3><strong>Zentralregister-Anteile <\/strong><\/h3>\n<p><strong>Wer:<\/strong> Zentralregister-F\u00fchrer d\u00fcrfen nur Zentralverwahrer (CSD) oder Kreditinstitute oder Finanzdienstleister mit BaFin-Erlaubnis sein. <a href=\"https:\/\/www.deutsche-boerse.com\/dbg-de\/media\/news-stories\/media-releases\/Clearstream-verarbeitet-erste-dematerialisierte-Wertpapiere-ber-D7-2880636\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Clearstream aus der Deutsche B\u00f6rse Group ist derzeit in Deutschland der einzige Marktpartner, \u00fcber den Zentralregister-Anteile im Sinne des eWpG emittiert werden k\u00f6nnen<\/a> .<\/p>\n<p><strong>Was:<\/strong> Bei Zentralregister-Anteilen ver\u00e4ndert sich im Gesamtgef\u00fcge gar nicht so viel, insbesondere aus Sicht des Anlegers. Einziger Unterschied zur Wertpapier-Urkunde ist infolge des Verbriefungsverzichts, dass beim Zentralverwahrer die Eigentumsdokumentation des Anteils am Fonds nicht durch die Hinterlegung einer Sammelurkunde, sondern durch Eintragung in das elektronische Register erfolgt. Die gesamte Abwicklungslogik des Wertpapiergesch\u00e4fts, sprich das sogenannte \u201eSettlement\u201c, die bleibt gleich. Zahlungs- und Liefertransaktionen (Delivery versus Payment) laufen weiter \u00fcber die \u00fcblichen Kan\u00e4le. Fondsplattformen und Verwahrstellen nutzen ihre standardisierten Schnittstellen wie gehabt.<\/p>\n<h3><strong>Kryptoregister-Anteile<\/strong><\/h3>\n<p><strong>Wer:<\/strong> Kryptowertpapierregister-F\u00fchrer k\u00f6nnen der Emittent selbst oder ein Beauftragter sein. Daraus folgt bereits, das Kryptowertpapierregister dezentral sind, zumal sie auf der Distributed Ledger-Technologie basieren, vgl. dazu unten. Sie unterliegen dabei besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen: Die F\u00fchrung stellt eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1a Satz 2 Nummer 8 KWG dar, die mit hohen Anforderungen an Organisations- und Verhaltenspflichten verbunden ist. Diese ergeben sich aus dem KWG, eWpG und der <a href=\"https:\/\/www.bafin.de\/DE\/Aufsicht\/FinTech\/Geschaeftsmodelle\/DLT_Blockchain_Krypto\/Kryptowertpapierregisterfuehrung\/Wertapierregister_node.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verordnung \u00fcber Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)<\/a>. Gegenw\u00e4rtig bieten unter deutscher Aufsicht neun Dienstleister Krypotwertpapierregister an, wovon zwei Banken sind. Auf der von der BaFin ver\u00f6ffentlichten<a href=\"https:\/\/www.bafin.de\/DE\/PublikationenDaten\/Datenbanken\/Kryptowertpapiere\/kryptowertpapiere_artikel.html?utm_source=chatgpt.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> \u201eKryptowertpapierliste nach eWpG\u201c<\/a> k\u00f6nnen die Kryptoprodukte und jeweiligen Krypotwertpapierregister-F\u00fchrer nachvollzogen werden.<\/p>\n<p><strong>Was: <\/strong>Ein Kryptowertpapierregister basiert, vereinfacht gesprochen, auf der <strong>Distributed-Ledger-Technologie (DLT)<\/strong>, beispielsweise Blockchain. Zur Erlangung der rechtlichen Eigenschaft eines elektronischen Wertpapiers ist die Eintragung in das Kryptowertpapierregister erforderlich, was der Unterschied zur \u201eherk\u00f6mmlichen\u201c Tokenisierung als Security Token ist. M\u00f6glich sind Gesamtemissionen oder Einzeleintragungen. Vorzunehmen ist eine Kennzeichnung als Kryptowertpapier, eine Ver\u00f6ffentlichung im Bundesanzeiger sowie Mitteilung an die Aufsichtsbeh\u00f6rde. <strong><em>Wenn also hier auch die rechtliche Voraussetzung einer Eintragung zu erf\u00fcllen ist, so er\u00f6ffnet die technische Ausgestaltung durch die Einbindung in die Blockchain die Vorteile<\/em><\/strong>: Guter Eigentumsnachweis durch transparentes Register, <strong><em>Sekund\u00e4rhandel ohne Intermedi\u00e4r<\/em><\/strong> und stattdessen direkt auf Block-Chain basierten Plattformen (sogenannter Peer-to-Peer-Handel mit hoher Interoperabilit\u00e4t und dadurch Echtzeit-Transaktionen anstelle von T+2-Settlement). Und \u2013 regulatorische H\u00fcrden au\u00dfer Acht gelassen \u2013 ist von der <strong><em>technologischen Seite ein globaler Vertrieb denkbar<\/em><\/strong>, weil jeder potentielle Anleger auf der Welt \u2013 auch ohne lokale Bank (in Schwellenl\u00e4ndern ein Thema) \u2013 allein mit Internetzugang investieren k\u00f6nnte. Au\u00dferdem ist der Zeichnungs-Prozess, weil er ohne eine Vielzahl von Intermedi\u00e4ren auskommt, <strong><em>g\u00fcnstiger und schneller<\/em><\/strong>. Daraus folgt, dass sich auch ein Vertrieb von kleineren Zeichnungssummen rechnet, der sogenannten <strong><em>\u201efractionalization of funds\u201c<\/em><\/strong>.<\/p>\n<h3><strong>Was gerade in der Praxis zu beobachten ist<\/strong><\/h3>\n<p>Aus den oben vorgestellten Eigenschaften von Zentralregister-Anteilen und Krypotwertpapierregister-Anteilen wird ziemlich deutlich, dass letztere die wesentlich digitalere und innovativere Hauptart darstellt. Und trotzdem entspricht das \u2013 jedenfalls gegenw\u00e4rtig \u2013 nicht dem Verteilungsstand im Markt.<\/p>\n<p><strong>Zentralregister-Anteile dominieren aktuell deutlich:<\/strong> Das ist dadurch zu erkl\u00e4ren, dass<\/p>\n<ul>\n<li>Zentralregister-Anteile \u2013 wie weiter oben bereits geschildert \u2013 sehr gut in bestehende operative Fondbuchhaltungs- und Verwahrstellenprozesse integrierbar sind, weil sich an der Abwicklungslogik des Wertpapiergesch\u00e4fts an sich nichts ver\u00e4ndert, und dass<\/li>\n<li>durch den Verbriefungsverzicht eine deutlich verbesserte digitale Vertriebsstrecke zum Anleger gebaut werden kann; diese kann durch Medienbruchfreiheit bei Zeichnung und R\u00fcckgabe \u00fcberzeugen, wonach der Anleger ohne Postversand von Zeichnungsunterlagen direkt \u00fcber eine App, Bankenplattform oder Robo Advisor Fondsanteile erwerben kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daher ist dies im Moment besonders ein Thema im Retail-Bereich, und hier bislang nahezu nur bei den UCITS. In den Private Markets verspricht man sich insbesondere f\u00fcr ELTIF 2.0 durch den digitalen Vertrieb auf Basis von Zentralregister-Anteilen eine gro\u00dfe Unterst\u00fctzung.<\/p>\n<p><strong>Die Kryptowertpapierregister-Wertpapiere stehen den Vorteilen von Zentralregister-Wertpapieren beim digitalen Vertrieb eigentlich in nichts nach, sind aber nicht so verbreitet.<\/strong> Beide basieren auf einer medienbruchfreien Registerlogik, lediglich mit einem anderen technischen Unterbau (klassische IT versus DLT\/Blockchain). Allerdings bremsen Krypotwertpapierregister-Wertpapiere noch einige Faktoren, wie: Keine vollst\u00e4ndige Kompatibilit\u00e4t mit klassischer Depot- und Bankenstruktur und noch rechtlichen Fragezeichen bei der Einbindung in MiFID. Kryptowertpapierregister-Anteile haben ungeachtet dessen bereits <strong><em>konkrete Piloten <\/em><\/strong>erlebt. Beispielsweise hat im September 2023 Metzler Asset Management in Zusammenarbeit mit Fundsonchain und Cashlink im <a href=\"https:\/\/www.metzler.com\/de\/metzler\/news\/Metzler\/MAM\/Presse\/230905-MAM-Kryptofonds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>ersten deutsche Pilotprojekt<\/em><\/strong><\/a> bewiesen, dass Kryptofondsanteile nach der KryptoFAV auch in der Praxis funktionieren. In diesem Rahmen wurden Kryptofondsanteile ausgegeben, wobei das Bankhaus Metzler selbst als einziger Investor fungierte. F\u00fcr diesen Zweck wurde eine Anteilsklasse eines Haus-Publikumsfonds, die f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit ausgeschlossen gewesen war, auf Basis der Polygon-Blockchain Technologie als Kryptofondsanteil emittiert. Es gibt auch <strong><em>zahlreiche europ\u00e4ische Tokenisierungsinitiativen<\/em><\/strong>, die zum Beispiel die <a href=\"https:\/\/www.efama.org\/sites\/default\/files\/files\/buy-side-guide-to-tokenisation.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">European Fund and Asset Management Association (EFAMA)<\/a> auflistet.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Einsatzfelder von elektronischen Fondsanteilen<\/strong><\/h3>\n<p>Zentralregister-Anteile sind im <strong>Publikumsfondsbereich<\/strong> besonders verbreitet, weil sie sich nahtlos in digitale Vertriebskan\u00e4le einf\u00fcgen k\u00f6nnen. Bei <strong>Spezialfonds<\/strong> wird vor allen Dingen zuk\u00fcnftig der Fokus auf Reporting und Investoren-Transparenz liegen \u2013 dort ist die technische Integration bislang weniger standardisiert. Dort k\u00f6nnen sich zuk\u00fcnftig <strong><em>relevante Anwendungsfelder im Bereich des (ESG-) Reportings<\/em><\/strong> f\u00fcr Spezialfonds-Anleger ergeben! Aber was haben ESG-\/CRREM-Reportings auf der einen und elektronische Wertpapiere auf der anderen Seite miteinander zu tun? Zun\u00e4chst wirken sie thematisch unverbunden. Aber es gibt in der Praxis einen wichtigen Zusammenhang, und zwar \u00fcber den <strong><em>Datenfluss und die Automatisierung in Fondsstrukturen<\/em><\/strong>:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Register = Schl\u00fcsselstelle f\u00fcr ESG-Zuordnung auf Anteilsebene<\/strong>\n<ul>\n<li>F\u00fcr korrekte ESG-Reports (s.B. SFDR, PAI, CRREM) m\u00fcssen <strong>Daten den Anlegern korrekt zugeordnet werden<\/strong> k\u00f6nnen\n<ul>\n<li>Wer h\u00e4lt wann welche Anteile?<\/li>\n<li>Wie viele Emissionen entfallen anteilig auf einen bestimmten Anleger?<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Bei <strong>klassischen Depotbuchungen<\/strong> fehlt es oft an dieser exakten Zuordnung \u2013 insbesondere bei Spezialfonds mit vielen Anteilsklassen, Transaktionen und R\u00fcckgaben<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Elektronische Register = Erlauben maschinenlesbare Transaktionshistorien<\/strong>\n<ul>\n<li>Zentralregister-Anteile k\u00f6nnen <strong>vollautomatisierte, strukturierte Verlaufsdaten<\/strong> bieten:\n<ul>\n<li>Anteilklasse, Haltezeitpunkt, Positionsgr\u00f6\u00dfe, Investoren-ID<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Diese Daten k\u00f6nnten sich <strong>automatisch mit ESG-Datenbanken verkn\u00fcpfen<\/strong> lassen, etwa:\n<ul>\n<li>Asset-Daten aus CRREM-Tools<\/li>\n<li>andere ESG-Plattformen<\/li>\n<li>GRESB, ECORE etc.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Erg\u00e4nzung von Look-Through auf Asset Ebene durch Registerstruktur<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Zum Beispiel in Immobilienfonds ist es oft aufwendig, die ESG-Performance auf <strong>Anteilseigner-Ebene<\/strong> r\u00fcckzurechnen \u2013 besonders wenn R\u00fcckgaben oder Reinvestments ins Spiel kommen<\/li>\n<li>Durch das <strong>elektronische Register<\/strong> kann der Anleger zeitpunktgenau zur\u00fcckverfolgen:\n<ul>\n<li>Wer hatte wie viele Anteile am Fonds \u2013 und damit am Emissionsprofil der Assets?<\/li>\n<li>Das ist wichtig zu wissen f\u00fcr: <strong>Taxonomie-Konformit\u00e4t pro Anleger, PAI-Berechnung auf Anleger-Ebene, Nachhaltigkeitsberichte von Anlegern<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Besonders bei institutionellen Immobilien- und Infrastrukturfonds mit ESG-Fokus wird dies ein echter <strong><em>Enabler f\u00fcr Transparenz<\/em><\/strong> sein. Es ist zu erwarten, dass Anleger von Spezialfonds daher zuk\u00fcnftig die Ausgabe von elektronischen Anteilen aktiv einfordern werden.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_noPadding\">\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\t\t\t<div class=\"snk-media snk-media_image\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" data-src=\"https:\/\/assetphysics.com\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/Grafik_im-Dokument.png\" alt=\"\" title=\"Grafik_im Dokument\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" class=\"lazyload\" style=\"--smush-placeholder-width: 1536px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 1536\/1024;\" \/>\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-media-caption\">Bild: 2IP\/ChatGPT<\/div>\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/section>\n\t\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Ergebnisse:<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<ul>\n<li><strong>Im Retail-Bereich erm\u00f6glichen elektronische Fondsanteile vor allem einen digitalen Zugang zum Produkt (digitale Vertriebsstrecke)<\/strong><\/li>\n<li><strong>Im institutionellen Bereich verbessern elektronische Fondsanteile vor allem das Reporting und insoweit insbesondere die digitale Transparenz \u00fcber den anteilsbezogenen Impact<\/strong><\/li>\n<li><strong>Diese Dualit\u00e4t spiegelt sich auch in der technischen Umsetzung wieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elektronischen Fondsanteile sind schon l\u00e4nger ein Thema in der Fondsindustrie, wobei das Interesse hieran gerade erst richtig am Erwachen ist. 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