{"id":8837,"date":"2025-08-15T07:34:38","date_gmt":"2025-08-15T07:34:38","guid":{"rendered":"https:\/\/assetphysics.com\/?p=8837"},"modified":"2025-08-15T07:34:38","modified_gmt":"2025-08-15T07:34:38","slug":"fondsrisikobegrenzungsgesetz-regierungsentwurf-treibt-system-konvergenz-von-kapitalverwaltungsgesellschaften-zu-kreditinstituten-voran","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/fondsrisikobegrenzungsgesetz-regierungsentwurf-treibt-system-konvergenz-von-kapitalverwaltungsgesellschaften-zu-kreditinstituten-voran\/","title":{"rendered":"Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Regierungsentwurf treibt System-Konvergenz von Kapitalverwaltungsgesellschaften zu Kreditinstituten voran"},"content":{"rendered":"\n\t<section class=\"snk-section snk-section_noPadding\">\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\t\t\t<div class=\"snk-media snk-media_image\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" data-src=\"https:\/\/assetphysics.com\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Moronis_Kolumne-1.png\" alt=\"\" title=\"\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" class=\"lazyload\" style=\"--smush-placeholder-width: 1890px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 1890\/720;\" \/>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/section>\n\t\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>W\u00e4hrend die Fondsindustrie deutliche Verbesserungen im Produktrecht als Anlass zur Freude nimmt, zieht die Regulierung f\u00fcr Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) weiter an \u2013 und r\u00fcckt sie immer tiefer in den Orbit der Bankenwelt. <\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3><strong>Regierungsentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz (Reg-E)<\/strong><\/h3>\n<p>Anfang August wurde der <a href=\"https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Gesetzestexte\/Gesetze_Gesetzesvorhaben\/Abteilungen\/Abteilung_VII\/21_Legislaturperiode\/2025-08-08-Fondrisikobegrenzungsgesetz\/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>Ref-E<\/em><\/strong><\/a> des Bundesministerium der Finanzen ver\u00f6ffentlicht. Die Konsultation dauert bis zum 5. September. Der Hintergrund ist wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Reg-E erledigt einerseits den Job des in der vorherigen Legislaturperiode in den Ampel-Wirren nicht mehr in Kraft getretenem <strong><em>Fondsmarktst\u00e4rkungsgesetz<\/em><\/strong>.<\/li>\n<li>Das umfasst einerseits die mittlerweile eilige Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, so beispielsweise zur <a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/eli\/dir\/2024\/927\/oj\/eng\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong><em>\u00dcberarbeitung von AIMFD und OGAW<\/em><\/strong><\/a>.<\/li>\n<li>Daneben greift der Reg-E weitere Inhalte des Fondsmarktst\u00e4rkungsgesetz auf, die ihrem Namen entsprechend auf die St\u00e4rkung des deutschen Fondsmarkts einzahlen sollen, wobei diese Inhalte teilweise sogar deutlich weiter entwickelt wurden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>Offensichtliche (Produkt-) Ebene<\/strong><\/h3>\n<p>Die ersten \u00f6ffentlichen Reaktionen in der Fondsindustrie: Ein mediales Kurzbild, das auf die Verbesserungen im Produktrecht einschr\u00e4nkt. Wobei das auch v\u00f6llig verst\u00e4ndlich ist, denn Produktvorschriften sind unmittelbar mit der m\u00f6glichen Umsetzung von Strategien verbunden und catchen bzw. bestimmen den \u00f6ffentlichen Diskurs, was sich dadurch verst\u00e4rkt, dass an seiner Formung \u00fcberwiegend im Produktrecht arbeitende Berater mitwirken.<\/p>\n<p>Und zu Recht sind die begr\u00fc\u00dfenswerten Verbesserungen zu den zahlreichen Produktvorschriften in den ersten Reaktionen sehr gut aufgenommen wurden. In diese offensichtliche (Produkt-) Ebene m\u00f6chte der Autor aber in dieser Kolumne nicht einsteigen. Zumal hier\u00fcber bereits auf das Investmentrecht versierte Berater-Adressen in \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Newslettern sehr gut informieren. Es gibt dazu als mehr als ausreichend Informationsquellen.<\/p>\n<h3><strong>(KVG-) Hintergrund-Ebene<\/strong><\/h3>\n<p>Abseits der offensichtlichen (Produkt-) Ebene sollen in dieser Kolumnen-Ausgabe die Vorschriften auf KVG-Ebene ausgeleuchtet werden, die relevante Ver\u00e4nderungen f\u00fcr die Verwaltung durch die KVGen mit sich bringen.<\/p>\n<p><strong><em>Worum geht es: Es ist bereits seit l\u00e4ngerer Zeit zu beobachten, dass eine Ann\u00e4herung von KVGen an das regulatorische System der Kreditinstitute stattfindet.<\/em><\/strong> Der Blick ausschlie\u00dflich in den Reg-E w\u00e4re unvollst\u00e4ndig, diesen Prozess zu beschreiben. Und trotzdem greift der Reg-E diesen \u00fcbergeordneten und anhaltenden Prozess sehr deutlich auf und f\u00e4rbt sich durch diesen. Der mit dem Namenswechsel von \u201eSt\u00e4rkungsgesetz\u201c aus der abgelaufenen Legislaturperiode auf \u201eRisikobegrenzung\u201c verbundene Shift in der Ausrichtung ist nicht zu verkennen.<\/p>\n<p>Der Reg-E lockert also das Produktrecht, was positiv in der (Berater-) Industrie aufgenommen wurde, zu Recht. Und nun aber mal den Blick auf die Regulierung der Kapitalverwaltungsgesellschaften selbst: Das Reg-E treibt den Professionalisierungsprozess der KVGen weiter, indem er in Bezug auf <strong><em>Verhaltens- und Organisationspflichten der KVGen <\/em><\/strong>Anforderungen statuiert, die sich noch weiter an die von Kreditinstituten ann\u00e4hern.<\/p>\n<p>Daraus folgt, dass das Gesetz gl\u00fccklicherweise von der deutscht\u00fcmlichen Tradition abr\u00fcckt, Risikobegrenzungen durch \u00fcberladendes Produktrecht zu erreichen, sondern organisiert dies jenseits des Produktrechts durch bedeutende Versch\u00e4rfungen auf Ebene der KVG-Gesellschaft. <strong>Oder auch kurz: Kapitalverwaltungsgesellschaften d\u00fcrfen auf Produktebene immer mehr (Beispiel: Debt Funds), m\u00fcssen daf\u00fcr umgekehrt aber auch immer mehr k\u00f6nnen! <\/strong><\/p>\n<p><strong>Beispielhafte Auswahl<\/strong> tiefgreifender Anforderungen an die KVG, die der Reg-E versch\u00e4rft oder neu einf\u00fchrt, sind:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gesch\u00e4ftsleiter der KVG: <\/strong>M\u00fcssen auf Vollzeitbasis bei der KVG besch\u00e4ftigt sein; das trifft insbesondere kleinere und mittelgro\u00dfe Anbieter hart, die teilweise Teilzeit-Gesch\u00e4ftsleiter eingebunden haben, zum Beispiel wenn diese einen hohen Expertise-Grad mitbringen und den Ausbau von Gesch\u00e4ft anf\u00e4nglich unterst\u00fctzen sollen; allerdings trifft die Vorschrift m\u00f6glicherweise auch KVGen aus Konzern-Strukturen empfindlich: Sie \u00f6ffnet die T\u00fcr f\u00fcr Konkretisierungen durch die Aufsicht, die noch nicht abzusehen sind. Denn nach welchem Ma\u00dfstab sollen denn F\u00e4lle zu beurteilen sein, in denen sich eine Konzern-KVG arbeitsteilig organisiert und beispielsweise Leistungen aus anderen Konzern-Entit\u00e4ten bezieht und der Gesch\u00e4ftsleiter der Konzern-KVG auch f\u00fcr diese anderen Konzern-Entit\u00e4ten t\u00e4tig ist? Das Judiz sagt einem, dass hier eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung f\u00fcr die Konzern-KVG immer noch vorliegt, weil es nicht darauf ankommen sollte, in welcher Gesellschaft der Gesch\u00e4ftsleiter die f\u00fcr die KVG erforderlichen T\u00e4tigkeit erbringt. W\u00fcrde das denn auch noch gelten, wenn die Konzern-Entit\u00e4t nicht nur f\u00fcr die Konzern-KVG, sondern auch f\u00fcr dritte KVGen Dienstleistungen erbringt? Die gesamte Industrie ist auf Skalierung und Plattform-Effekte ausgerichtet, und hierf\u00fcr ist die \u00d6ffnung der eigenen Werkbank f\u00fcr Dritte von relevanter Bedeutung. Es kann dann eigentlich keinen Unterschied machen, ob der Gesch\u00e4ftsleiter diese Dienstleistungen aus der KVG auch f\u00fcr Dritte betreut oder aus einer Konzern-Entit\u00e4t.<\/li>\n<li><strong>St\u00e4rkere Transparenz und Einbindung in Prozesse von Auslagerungs- und Unterauslagerungsunternehmen:<\/strong> Bei AIF-KVGen ist f\u00fcr den Erlaubnisantrag nach gegenw\u00e4rtig g\u00fcltigem \u00a7 22 Abs. 1 Nr. 8 KAGB lediglich gefordert, dass \u201eAngaben \u00fcber Auslagerungsvereinbarungen nach \u00a7 36 KAGB\u201c beigebracht werden; die sie zuk\u00fcnftig ersetzende Vorschrift fordert viel mehr dokumentierte Transparenz \u00fcber verbleibende Aufgaben im Auslagerungscontrolling seitens der KVG und vor allen Dingen betrifft sie gegenst\u00e4ndlich nun nicht nur \u201eAuslagerungen\u201c, sondern auch \u201eUnterauslagerungen\u201c; Weitergehende Verantwortlichkeiten ergeben sich auch unmittelbar aus den Anpassungen in \u00a7 36 KAGB.<\/li>\n<li><strong>Kreditmarktfolge:<\/strong> Der Reg-E kn\u00fcpft an die bestehende Rechtslage an, versch\u00e4rft sie aber weiter: AIF-KVGen, die Kredite vergeben, m\u00fcssen ihr Risikomanagement weiter ausbauen; zudem sind f\u00fcr den Fall kreditvergebener Fonds als offenes Investmentverm\u00f6gen Liquidit\u00e4tsrisikomanagementsysteme einzubinden.<\/li>\n<li><strong>Meldepflichten:<\/strong> Die Meldepflichten werden ausgeweitet und n\u00e4hern sich ein weiteres St\u00fcck an die von Kreditinstituten an; es geht auch noch st\u00e4rker um die Erfassung systemischer und anderer Marktrisiken.<\/li>\n<li><strong>Sonderbeauftragter:<\/strong> Anlehnung an die Vorschriften des KWG f\u00fcr Institute, wonach ein Sonderbeauftragter von der Aufsicht mit der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kapitalverwaltungsgesellschaft betraut werden kann.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><strong>System-Konvergenz<\/strong><\/h3>\n<p>Die oben beispielhaften Strukturanpassungen f\u00fcr Kapitalverwaltungsgesellschaften verdeutlichen den Trend, der hier in dieser Kolumne als <strong><em>System-Konvergenz<\/em><\/strong> eingeordnet wird. Es findet eine Nivellierung des Regulierungs-Niveaus aller regulierten Teilnehmer in der Finanzindustrie statt, wobei die Regulierung aller Anlehnung an das Regulierungs-Niveau von Kreditinstituten findet. Der Reg-E alleine begr\u00fcndet nicht diesen Trend, sondern ist als ein weiterer wesentlicher Bestandteil dies anhaltenden Prozesses aufzufassen. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind n\u00e4mlich gegenw\u00e4rtig von mehreren Seiten einem starken regulatorischen Druck ausgesetzt, also aktuell gerade beispielsweise aus dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz und anderen regulatorischen System wie DORA sowie der Regulierung zur k\u00fcnstlichen Intelligenz.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_noPadding\">\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\t\t\t<div class=\"snk-media snk-media_image\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<img decoding=\"async\" data-src=\"https:\/\/assetphysics.com\/wp-content\/uploads\/2025\/08\/Grafik_Text-1.png\" alt=\"\" title=\"Grafik_Text 1\" src=\"data:image\/svg+xml;base64,PHN2ZyB3aWR0aD0iMSIgaGVpZ2h0PSIxIiB4bWxucz0iaHR0cDovL3d3dy53My5vcmcvMjAwMC9zdmciPjwvc3ZnPg==\" class=\"lazyload\" style=\"--smush-placeholder-width: 1536px; --smush-placeholder-aspect-ratio: 1536\/1024;\" \/>\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-media-caption\">Bild: 2IP\/ChatGPT<\/div>\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t<\/section>\n\t\n\n\n\t<section class=\"snk-section snk-section_xs\" >\n\t\t<div class=\"container container-xs\">\n\n\t\t\t\n\n\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"row snk-textColumns\">\n\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"col col-12 snk-textColumn\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"snk-textBlock\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Was folgt hieraus und was k\u00f6nnte hieraus folgen \u2013 Ergebnisse:<\/h3>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<ul>\n<li><strong>Kapitalverwaltungsgesellschaften d\u00fcrfen auf der Produktseite zunehmend freier agieren (Mehr \u201eCompetitiveness\u201c gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Fondsstandorten) und m\u00fcssen im Gegenzug daf\u00fcr als Organisation immer mehr k\u00f6nnen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Kein Stopp dieses Professionalisierungs-Trends, weil Kreditinstitute ihrerseits ebenfalls permanenten steigendem regulatorischen Druck ausgesetzt sind, und Kapitalverwaltungsgesellschaften in ihren Orbit ziehen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Gesch\u00e4ftsmodelle m\u00fcssen zuk\u00fcnftig noch st\u00e4rker strategisch durch Prozesse und Gesch\u00e4ftsorganisationen gedacht werden, also ohnehin schon (Fondsstrategie und Vertrieb reichen als Erfolgsfaktor schon lange nicht mehr aus).<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Dieser regulatorische Druck trifft auf eine Industrie, die im Bereich der Immobilienfonds mit schrumpfenden Kapitalt\u00f6pfen k\u00e4mpft; in der Folge ist zu vermuten, dass zwischen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften noch st\u00e4rker Synergien gesucht werden, was in letzter Konsequenz zu einer Reduzierung zugelassener AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften f\u00fchren k\u00f6nnte.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Markteintrittsbarrieren f\u00fcr Neugr\u00fcndungen steigen weiter; f\u00fcr private Gr\u00fcndungen sowieso, aber auch im institutionellen Bereich wird bei Einstiegswunsch in das Fondsgesch\u00e4ft vermutlich im Rahmen von \u201eMake or Buy\u201c-Entscheidungen die Entscheidung eher zu Gunsten von \u201eBuy\u201c ausgehen.<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t<\/section>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend die Fondsindustrie deutliche Verbesserungen im Produktrecht als Anlass zur Freude nimmt, zieht die Regulierung f\u00fcr Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) weiter an \u2013 und r\u00fcckt sie immer tiefer in den Orbit der Bankenwelt. <\/p>\n","protected":false},"author":153,"featured_media":8838,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"_co_authors":[],"footnotes":""},"categories":[17],"tags":[],"type_content":[33],"class_list":["post-8837","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-reg","type_content-weekly"],"acf":{"homepage_featured_article":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8837","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/153"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8837"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8837\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8843,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8837\/revisions\/8843"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/8838"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8837"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8837"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8837"},{"taxonomy":"type_content","embeddable":true,"href":"https:\/\/assetphysics.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/type_content?post=8837"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}