Risk and Responsibility – wer zahlt die (ungeplante) Steuer?
Steuern sparen ist in Deutschland immer noch eines der besten Verkaufsargumente. Aber es ist ein zweischneidiges Schwert, denn Steuern sind in allen Phasen von Investments eine Herausforderung: Selbst bei guter steuerlicher Planung können sich die Gesetze oder auch die Auslegung der Gesetze während der Laufzeit des Investments verändern und damit die Rendite maßgeblich beeinflussen – zudem selten zum Vorteil aller Beteiligten!
Noch unschöner ist dann die Frage, wem die Verantwortung für die Verschlechterung der Rendite oder des Ergebnisses zuzurechnen ist: Der Geschäftsführung, dem Asset- oder Fonds Manager (Verwalter), einem Anleger / Stakeholder oder gar dem Steuerberater? Letztlich ist die Suche nach der Verantwortlichkeit für Steuerschäden unerquicklich sowie zeit- , kosten- und nervenraubend. Was also tun?
Management von Steuerrisiken bei Investmentfonds
Gute Planung ist bei Steuerrisiken schon „die halbe Miete“: Denn Steuern sind deswegen heikel, weil sie neben finanziellen Risiken durch ungeplante Liquiditätsabflüsse sehr schnell Reputationsrisiken und strafrechtliche Risiken nach sich ziehen.
Gerade im Bereich Investment und Vermögensverwaltung ist das Steuerrisikomanagement ein wichtiger Erfolgsfaktor, weil die Verwaltung von Anlegergeldern zum einen den hohen Anforderungen an den Anlegerschutz unterliegen und zum anderen der Verwalter mit vorausschauendem Risikomanagement sowohl seine Reputation erhöhen als auch seine Haftung erheblich vermindern kann.
Denn die verbreitete Annahme, „Steuern sind nach den Vertragsbedingungen Sache des Anlegers“ greift nur eingeschränkt: Natürlich muss der Anleger in einem Investmentfonds Steuern auf seine Einkünfte zahlen; aber klar ist auch, dass in Zeiten sinkender Renditen und Verlaufserlöse, insbesondere im Bereich der institutionellen Immobilieninvestments, die Frage gestellt wird, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass die Rendite nicht die Prognosewerte erreicht. Hat der Anleger etwa bei der Auswahl des Fonds einen Fehler gemacht? Oder hat der Asset- oder Fonds Manager die Steuerangelegenheiten auf Fondsebene nicht ordnungsgemäß erledigt? Oder war es nur am Ende das „böse“ Finanzamt?
Effizientes Steuerrisikomanagement für Asset & Fondsmanager
Der Verwalter hat dafür grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Im Vorfeld von Investments können in bestimmten Fällen Absprachen mit den Finanzbehörden getroffen werden (verbindliche Auskünfte). Das dauert meist und auch ist nicht klar, ob die hohen formalen Anforderungen erfüllt werden können und ob überhaupt im grundsätzlich immer engen Zeitplan eine (positive) Antwort zurück kommt.
Im laufenden Betrieb ist natürlich der proaktive Steuerberater, der frühzeitig auf potenzielle Risiken aus Gesetzesänderungen hinweist, das „Asset“ schlechthin. Aber der hat seine eigene Berufshaftung im Nacken und kann aus Haftungsgründen das Steuerrisiko auch nicht übernehmen.
Was die wenigsten deutschen Asset und Fonds Manager bisher in der Toolbox haben, ist eine bei den anglo-amerikanischen Investmentfonds sehr gebräuchliche Möglichkeit, Steuerrisiken zu beseitigen: Nämlich durch eine Steuerversicherung.
Mit einer Steuerversicherung kann ein Steuerrisiko auf ein Versicherungsunternehmen übertragen werden. Sofern das Finanzamt dann eine Steuer festsetzt, geht die Versicherungsgesellschaft üblicherweise in Vorleistung und zahlt die Steuer, während das Verfahren mit dem Finanzamt und ggf. auch Finanzgericht geführt wird. Denn ob das Steuerrisiko eintritt oder nicht, ist erst nach Abschluss dieser langwierigen Verfahren klar – und kann locker die Laufzeit eines Fonds von meist zehn Jahren überdauern. Der Verwalter schont damit nicht nur die Liquidität des Fonds, sondern spart sich auch die unschöne Übung, die Anleger nachträglich zur Kasse zu bitten.
Sobald also irgendwann ein Steuerrisiko auftritt, kann der Verwalter schnell abklären, ob dieses versicherbar ist, Angebote vom Spezialmakler für Steuerversicherungen einholen, die Anleger informieren und sich deren Freigabe zur Übernahme der Kosten der Versicherung einholen. Das Gute dabei ist: Wird durch Beschlussfassung nachgewiesen, dass Anleger sich ggf. gegen eine solche Risikoabsicherung entschieden haben, sollte die Frage der Haftung des Verwalter damit zumindest ausgeräumt sein.