Keine Einigung – Gesetzesentwurf für Erneuerbares-Gas-Gesetz scheitert
Das EGG – Erneuerbares-Gas-Gesetz – galt in Österreich als Hoffnungsträger für den Ausbau der grünen Gaserzeugung aus Biomethan. Bereits im Februar 2024 hatte der Österreichische Ministerrat das EGG beschlossen. Die Zustimmung des Nationalrats mit der notwendigen 2/3 Mehrheit konnte auch in der 272. Plenarsitzung des Nationalrates am 04.07.2024 nicht erreicht werden.
Bis zuletzt wurde versucht, einen überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Abstimmung im Nationalrat am 18.09.2024 einzubringen. Die Verhandlungen hierzu scheiterten jedoch, wie die Österreichische Bundesregierung am 17.09.2024 bekanntgab.
Der abgelehnte Gesetzesentwurf sollte die Grundlage für mehr Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit in Österreich schaffen. Der Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, dass Österreich bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 7,5 TWh heimisches, erneuerbares Gas produziert. Eine entsprechende Anrechenbarkeit wäre ausschließlich durch Biomethan aus österreichischer Produktion möglich gewesen. Auch der Fokus der Einsatzstoffe ist klar geregelt. Als zulässig galten ausschließlich Abfall- und Reststoffe.
Hohes Potenzial zur Biomethanproduktion im Donau-Alpenstaat
Mit einer vergleichsweise geringen Anzahl von Biogasanlagen bietet die Republik Österreich ein hohes Ausbaupotenzial. Statista ermittelte für das Jahr 2022 eine Anzahl von 350 betriebenen Biogasanlagen. Die Landwirtschaftskammer Steiermark identifiziert aus dieser Gesamtheit 14 Einspeiseanlagen für Biomethan. In Deutschland werden im Vergleich zur Alpenrepublik etwa 9.600 Biogasanlagen betrieben (Stand 2024), davon etwa 238 Anlagen bei denen aufbereitetes Biomethan in das Gasnetz eingespeist wird (Stand 2022).
Regulatorische Rahmen als Impulse für nachhaltige Entwicklungen
Vertreter der biogasproduzierenden Landwirtschaft hatten bis zuletzt große Hoffnungen in die erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes gelegt. Der Steierische Bauernbund betont hierbei wichtige Schritte für die Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit Österreichs und verdeutlichte mit Blick auf die Parlamentsabstimmungen „Wer gegen das Erneuerbare Gas-Gesetz stimmt, tritt den Klimaschutz mit Füßen“.
Auch die Servicestelle Erneuerbare Gase (2024) hatte den ursprünglich Gesetzesentwurf hinsichtlich zukünftiger Entwicklungspotenziale betrachtet. Insbesondere wurden hierbei Strafzahlungen hervorgehoben, die bei einer Verfehlung der Quote je fehlender Kilowattstunde einen Strafsatz von 15 Cent vorgesehen hätten und für den Ausbau der Infrastruktur sowie Projekte zur Produktion erneuerbarer Gase verwendet worden wären. Die Motivation für Versorger zum Ausbau von Kapazitäten für die Biomethanerzeugung wäre hiervon maßgeblich beeinflusst worden.
Nach dem Scheitern der Gesetzesinitiative für mehr Biomethan im Gasnetz bleibt abzuwarten, ob und wann ein neuer Vorstoß zugunsten des Ausbaus der Biogasnutzung erfolgt.