


In diesem Folgebeitrag greife ich gemeinsam mit Henrik Westermann und Frederic Gros von Quartierkraft zentrale Fragen auf und vertiefe ausgewählte Aspekte.
Mieterstrom bezeichnet Strom, der in unmittelbarer Umgebung eines Gebäudes – typischerweise über Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach – erzeugt und vom Betreiber dieser Anlagen direkt an die Mieter verkauft wird. Im ersten Beitrag wurde untersucht, in welchen Geschäftsmodellen Mieterstrom organisiert werden kann und welche Vorteile sich daraus für Eigentümer, Betreiber und Mieter ergeben. Besonders aktuell war dabei die Diskussion über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH): Hat der BGH das sogenannte Kundenanlagenprivileg grundsätzlich in Frage gestellt oder handelt es sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung mit begrenzter Wirkung?
1. Marktgerechte Höhe der Dachpacht
Mehrere institutionelle Anleger, insbesondere solche mit indirekten Immobilieninvestitionen über Spezialfonds, wollten genauer verstehen, welche marktüblichen Pachtspannen für Dachflächen gelten. Das Interesse ist besonders hoch, wenn die Verpachtung innerhalb eines Konzerns erfolgt – etwa wenn eine sogenannte „Vollsortimenter-KVG“ (bei der Asset Manager und KVG personenidentisch sind) an eine eigene Betreiber-Einheit verpachtet.
Antwort: Es kommt auf die Einzelfallumstände an.
Die Höhe der Dachpacht lässt sich nicht pauschal festlegen, kann aber anhand bestimmter Parameter eingeordnet werden:
Marktindikator:
Ein weiterer zentraler Punkt betraf die CO₂-Bilanz: Können Eigentümer den auf dem Dach erzeugten PV-Strom auch dann in ihre Dekarbonisierungsstrategie einrechnen, wenn die Anlage dem Betreiber gehört?
Antwort: Ja.
Dies schafft Investitionssicherheit, insbesondere für regulierte Immobilienfonds, die aus steuerlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen nicht selbst oder allenfalls in eingeschränktem Umfang als PV-Betreiber auftreten können.
Auch Fragen zu Versicherungen wurden gestellt – insbesondere, wie mit potenziellen Gefahren durch PV-Anlagen auf dem Dach umzugehen ist.
Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur ESG-Optimierung von Immobilien leisten. Gleichzeitig wünschen sich institutionelle Anleger klare Informationen über marktgerechte Bedingungen und transparente Strukturen – insbesondere im Rahmen regulierter Investmentvehikel wie Immobilien-Spezialfonds.