Das Bundesministerium der Finanzen hatte im Sommer 2025 mit den Referentenentwürfen für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, kurz FRiG, und das Standortfördergesetz, kurz StoFöG, zwei wichtige Gesetzesvorhaben für die Fonds- und Finanzindustrie auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind beide Gesetze am Ziel: Während das StoFöG bereits am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, folgt nun auch das FRiG.
Beide Gesetze sind eng miteinander verwoben, setzen aber jeweils einen eigenen Fokus: Das StoFöG zielt vor allem auf steuerliche und teils auch regulatorische Anreize für den Wirtschafts- und Fondsstandort Deutschland. Das FRiG dagegen – das jüngste Gesetz, auf das hier eingegangen werden soll - setzt unter anderem die Regelungen der europäischen Richtlinie (EU) 2024/ 927 (AIFMD II) als auch der Richtlinie (EU) 2024/2994 um. Die europäischen Richtlinien sind aber nicht maßgeblich für alle Inhalte des FRiG, da auch rein nationale Anpassungen des Kapitalanlagegesetzbuches, kurz KAGB, vorgesehen sind.
Besonders nennenswert sind die Auswirkungen für und auf Kreditfonds




