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„Befremdlich scheint, dass für vermietetes Wohneigentum auch weiterhin geringere Freibeträge gelten sollen als für Betriebsvermögen“

Philip C. Hetzer, Geschäftsführender Gesellschafter, DAHLER Invest (Copyright DAHLER Invest)
Philip C. Hetzer, Geschäftsführender Gesellschafter, DAHLER Invest (Copyright DAHLER Invest)

Philip C. Hetzer, Geschäftsführender Gesellschafter, DAHLER Invest zu den Vorschlägen der SPD zur Erbschaftsteuerreform.

„Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Vereinheitlichung bei der Erbschaftssteuer und gegen höhere Freibeträge. Befremdlich scheint, dass für vermietetes Wohneigentum auch weiterhin geringere Freibeträge gelten sollen als für Betriebsvermögen. Schließlich besteht ein hohes gesellschaftliches Interesse an einem stabilen Mietniveau und generationsübergreifenden Eigentumsverhältnissen. Namentlich in den Großstädten bleiben Erben von Mehrfamilienhäusern auch mit einem Freibetrag von 1 Mio. Euro erbschaftssteuerpflichtig und die Wahrscheinlichkeit, dass das Haus nach dem Erbfall zum Verkauf angeboten wird, bleibt hoch.“

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