Mit dem Entwurf werden zentrale Elemente des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder aufgegriffen. Insbesondere steuerliche Verbesserungen für Venture-Capital-Investitionen, Reinvestitionen von Veräußerungsgewinnen sowie ein erweiterter Investitionsrahmen für Infrastruktur- und Energieprojekte.