Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen; es tritt am 1. November 2026 in Kraft. Es erweitert das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Bestimmte Heizkosten sind nicht mehr vollständig auf Mieter umlegbar, Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig mit steigendem Anteil klimaneutraler Brennstoffe.