Article
Comment
Gutachten zu Restnutzungsdauern von Immobilien: Keine Änderungen, trotzdem kann keine Entwarnung gegeben werden
„Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nach anderen Wegen suchen wird, um die Anzahl der Fälle, bei denen Immobilienkäufer mittels Restnutzungsdauer-Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung erzielen, zu begrenzen“, sagt Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group.
von Ypsilon Group
