„Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung nach anderen Wegen suchen wird, um die Anzahl der Fälle, bei denen Immobilienkäufer mittels Restnutzungsdauer-Gutachten eine höhere steuerliche Abschreibung erzielen, zu begrenzen", sagt Ulrich Creydt, Steuerberater und Geschäftsführer der Ypsilon Group.