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Bottermann::Khorrami rät, der Reform der Erbschaftsteuer zuvorzukommen

Salma Louden, Rechtsanwältin und Notarin bei Bottermann::Khorrami Bildquelle: Bottermann::Khorrami
Salma Louden, Rechtsanwältin und Notarin bei Bottermann::Khorrami Bildquelle: Bottermann::Khorrami

Angesichts einer anstehenden Neuregelung der Erbschaftsteuer empfiehlt die Rechtsanwaltskanzlei Bottermann::Khorrami Personen mit Betriebsvermögen, Immobilien oder größeren Vermögenswerten, geplante Übertragungen nicht aufzuschieben. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht angekündigt hat, noch im laufenden Jahr die Frage zu klären, ob die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist.

„Wer Betriebsvermögen vererben oder verschenken möchte, sollte sich jetzt umfassend beraten lassen und die bestehenden Optionen sorgfältig prüfen“, sagt Salma Louden, Rechtsanwältin und Notarin bei Bottermann::Khorrami. „Das gilt insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr Lebenswerk im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen wollen.“

Verfassungsgericht prüft Privilegierung von Betriebsvermögen

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Privatpersonen regelmäßig Erbschaftsteuer entrichten müssen, während Betriebsvermögen de facto weitgehend steuerlich verschont bleibt. Sollte das Gericht die geltende Regelung in Teilen für verfassungswidrig erklären, wird der Bundestag eine Reform vornehmen müssen.

Bereits im Januar hatte die SPD einen Reformvorschlag vorgelegt, der eine deutlich stärkere steuerliche Belastung von Erben großer Betriebsvermögen vorsieht. Zwar lehnt der Koalitionspartner CDU/CSU diese Pläne bislang ab. Ein Urteil aus Karlsruhe könnte jedoch politischen Handlungsdruck erzeugen.

„Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens gehen viele Erbrechts- und Steuerexperten davon aus, dass die steuerlichen Begünstigungen in ihrer heutigen Form kaum dauerhaft Bestand haben werden“, so Louden. „So günstig wie derzeit werden die Regelungen für Vermögende, Unternehmer und möglicherweise auch Immobilienbesitzer voraussichtlich nicht bleiben.“

Viele Betriebsübergaben stehen an

Hinzu kommt, dass in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Betriebsübergaben aus Altersgründen ansteht. Gerade im Mittelstand stehen viele Inhaber vor der Entscheidung, ihr Unternehmen innerhalb der Familie oder an Dritte zu übertragen.

„Die Kombination aus demografischem Wandel und möglicher steuerlicher Verschärfung macht die Situation besonders dringlich“, erklärt Louden. „Wer sein Unternehmen begünstigt übertragen kann, sollte nicht unnötig Zeit verstreichen lassen.“

Auch bei der Übertragung des Familienheims auf den Ehegatten oder bei Schenkungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge könne es für einige Mandanten sinnvoll sein, die bestehende Rechtslage noch zu nutzen, um einer möglicherweise höheren Besteuerung zuvorzukommen, so Louden.

Frühzeitige Planung schafft Rechtssicherheit

Die Kanzlei Bottermann::Khorrami empfiehlt, Vermögensnachfolgen strukturiert und mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu planen. Neben steuerlichen Aspekten seien stets auch familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

„Eine vorausschauende Gestaltung schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagt Louden. „Gerade in rechtlich unsicheren Zeiten ist eine fundierte Beratung wichtiger denn je.“

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