LIP Invest, einer der führenden Anbieter von Logistikimmobilien-Spezialfonds in Deutschland, hat den Erweiterungsbau einer Logistikimmobilie in der unterfränkischen Kreisstadt Haßfurt erfolgreich an GF (ehemals Uponor) übergeben. Durch die Erweiterung konnte der langjährige Mieter langfristig an dem Standort gehalten werden. Für den Fonds bedeutet die verbesserte Vermietungssituation stabile Cashflows sowie eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie.
Im Rahmen eines aktiven Asset-Management-Ansatzes wurden rund 9.500 Quadratmeter an zusätzlicher Logistikfläche realisiert. Damit wächst die Gesamtmietfläche auf rund 31.000 Quadratmeter. Die Immobilie bleibt auch nach der Expansion vollvermietet. Die 2015 errichtete Immobilie wurde von LIP Invest als zehntes Objekt für das Sondervermögen „LIP Real Estate Investment Fund – Logistics Germany“ erworben.
Eine bislang als Außenlager genutzte Fläche von knapp 10.000 Quadratmetern bot erhebliches Entwicklungspotenzial. LIP Invest identifizierte frühzeitig den zusätzlichen Flächenbedarf des Mieters und setzte die Erweiterung in enger Zusammenarbeit mit GF, dem Projektentwickler bauwo sowie dem Generalunternehmer Goldbeck um.
„Dieses Projekt zeigt exemplarisch unseren aktiven Managementansatz: Wir erkennen Potenziale, entwickeln die Logistikimmobilien gezielt weiter und schaffen dadurch Mehrwert für Mieter und Investoren gleichermaßen“, sagt Alexander Decker, Prokurist und Director Asset Management bei LIP Invest.
Mit dem Ausbau entwickelt GF den Logistikstandort Haßfurt zu seinem zentralen europäischen Distributionszentrum weiter. Das Unternehmen betreibt vor Ort mehrere Produktionsstätten und nutzt die Immobilie für die Lagerung und Distribution von Produkten aus den Bereichen Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik. Der Standort gehört zur Logistikregion Würzburg/Schweinfurt und profitiert von späten „Cut-off-Zeiten“, wodurch eine deutschlandweite Zustellung am nächsten Werktag auch bei späten Bestellungen möglich ist.
Rechtliche Hinweise
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Quelle: LIP Invest (Stand: 3.2.2026), soweit keine anderen Quellen angegeben.