Salma Louden, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Bottermann Khorrami:
„Der Reformvorschlag der SPD zur Erbschaftssteuerreform enthält gute und weniger gute Ideen. In die richtige Richtung geht der Vorschlag für Privatpersonen: ein Lebenssteuerfreibetrag von 900.000 Euro für Familienmitglieder plus 100.000 Euro für Erben außerhalb der eigenen Familie. Vor dem Hintergrund, dass die Immobilienpreise stark gestiegen sind, bedeutet der Lebenssteuerfreibetrag eine Erleichterung für Familien mit Immobilienvermögen, da zusätzlich zum eigengenutzten Familienheim ein Vermögen bis zu einer Höhe von 900.000 Euro innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden kann. Dadurch würden weniger Erben gezwungen sein, Immobilien zu veräußern oder Kredite aufzunehmen, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können. Wirtschaftlich nicht optimal ist dagegen der Vorschlag für Unternehmenserbschaften. Es ist schwierig, überhaupt Unternehmen in die nächste Generation zu bringen. Die Nachfolger noch mehr zu belasten, ist daher für die Wirtschaft in Zeiten der Rezession meines Erachtens nicht zielführend, selbst wenn die Steuerbelastung über 20 Jahre gestreckt werden kann. Die bisherige Erbschaftssteuerregelung privilegiert aufgrund von Verschonungsregelungen vererbtes Unternehmensvermögen. Prinzipiell sollte dieses Privileg erhalten bleiben, damit ein Anreiz für Unternehmensübergaben besteht. Allerdings kommen Unternehmenserben bislang mit Hilfe umfangreicher Verschonungsregeln in vielen Fällen um die Erbschaftssteuer komplett herum. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell, ob die Privilegien großer Betriebsvermögen im Gegensatz zur Besteuerung von Privatvermögen eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Eine Reform der Erbschaftssteuer wird vom Urteil des Verfassungsgerichts abhängen. Zudem werden die Koalitionspartner einen Kompromiss finden müssen. Auf die Vorschläge der CDU/CSU darf man gespannt sein.“