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Der neue Koalitionsvertrag 2025: Immobilienwirtschaftliche und steuerliche Aspekte

Bundestag Koalitionsvertrag
Foto von Memet Öz / pexels

von Alexander Lehnen und Sebastiano Loreto

Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt und damit die politischen Leitlinien der kommenden Legislaturperiode festgesetzt.

Der Koalitionsvertrag gibt klare Signale: Investition und Wachstum durch Steueranreize und Entbürokratisierung.

Die aus immobilienwirtschaftlicher und steuerlicher Sicht relevanten Passagen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Immobilienwirtschaftlich relevante Maßnahmen:

  • Das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht soll umfassend reformiert und ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben geschaffen werden.
  • Investitionen in Wohnbau und Eigentumsbildung sollen durch steuerliche Entlastung und Entbürokratisierung angeregt werden.
  • Das Baugesetzbuch wird in zwei Schritten modernisiert, um Planungs- und Bauprozesse zu beschleunigen; Baustandards sollen vereinfacht und der Gebäudetyp E rechtlich abgesichert werden.
  • Sanierungen im Wohnungsbestand sollen künftig steuerlich attraktiver werden.
  • Ein Investitionsfonds soll Eigen- und Fremdkapital für Wohnbauprojekte bereitstellen.
  • Der soziale Wohnungsbau wird ausgeweitet – mit Schwerpunkt auf „Junges Wohnen“.
  • Die Wohngemeinnützigkeit wird über Investitionszuschüsse gefördert.
  • Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert.
  • Neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen müssen künftig eine Elementarschadenabsicherung enthalten; bestehende Verträge sollen entsprechend ergänzt werden.
  • Das Bauträgervertragsrecht wird im Hinblick auf Verbraucherschutz bei Insolvenz des Bauträgers überprüft.
  • Die Eigenkapitalanforderungen für Infrastrukturprojekte und Wagniskapital sollen durch eine Solvency-II-Novelle gesenkt, nationale Kapitalpuffer möglichst abgeschafft werden.
  • Unternehmensgründung soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein – durch digitale Beurkundungen und automatisierten Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt.

Steuerlich relevante Maßnahmen:

  • Für Ausrüstungsinvestitionen soll in den Jahren 2025–2027 eine degressive AfA von 30 % gelten („Investitions-Booster“).
  • Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 in fünf Schritten jährlich um 1 %-Punkt gesenkt; der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert.
  • Das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen sollen verbessert werden.
  • Es wird geprüft, ob auch Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften in den Anwendungsbereich der Körperschaftsteuer einbezogen werden können.
  • Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden.
  • Gegen Scheinsitzverlagerungen in Gewerbesteueroasen soll gezielt vorgegangen werden. Dies könnte insbesondere verschärfte Betriebsprüfungen an den betroffenen Orten bedeuten!
  • Der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt von 200 % auf 280 %. Dies trifft die einschlägigen Immobilienstandorte.
  • Investitionen von Fonds in Infrastruktur und Erneuerbare Energien sollen durch steuerlich angepasste Rahmenbedingungen erleichtert werden.
  • Die energetische Sanierung geerbter Immobilien wird künftig steuerlich absetzbar sein.
  • Vermieter sollen steuerlich motiviert werden, günstigen Wohnraum zu schaffen.

 

Der Koalitionsvertrag 2025 sendet klare Signale: Die kommende Legislaturperiode soll von Investitionsimpulsen, steuerlichen Entlastungen und vereinfachten Verfahren geprägt sein. Insbesondere für die Immobilienwirtschaft eröffnen sich neue Spielräume.

Eins steht fest: Wer jetzt strategisch plant und steuerlich strukturiert, kann von den Reformvorhaben profitieren!

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