Bislang mussten Infrastrukturinvestments – je nach Struktur – auf andere Mischungsquoten angerechnet werden, etwa auf die Risikokapital- oder Immobilienquote. Die kürzlich eingeführte 5-%-Infrastrukturquote in der deutschen Anlageverordnung (AnlV) schafft neue Investitionsmöglichkeiten für institutionelle Anleger.