Denkmalschutz bewahrt bedeutende Beispiele der Baukultur, stellt Eigentümer und Projektentwickler jedoch häufig auch vor besondere wirtschaftliche Herausforderungen. Wie steuerliche Vergünstigungen dazu beitragen können, Erhalt und Sanierung von Baudenkmalen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten, zeigt der neue „BiB-Leitfaden zur Erlangung von Steuervergünstigungen für Denkmale“ des Verbands für Bauen im Bestand (BiB).
Der Leitfaden gibt Eigentümern, Vorhabenträgern, Architekten, Fachplanern und Projektsteuerern eine praxisorientierte Hilfestellung für den Umgang mit der so genannten Denkmal-AfA. Im Mittelpunkt stehen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i EStG sowie vergleichbare Regelungen für Gebäude in Sanierungsgebieten nach § 7h EStG. Darüber hinaus behandelt der Leitfaden unter anderem die §§ 10f, 10g und 11b EStG.
”Bauen im Bestand scheitert in der Praxis oft nicht am Willen, sondern an komplexen Verfahren und fehlender Orientierung. Als BiB wollen wir genau dort ansetzen: Wissen bündeln, Abläufe verständlich machen und den Beteiligten konkrete Werkzeuge an die Hand geben. Der neue Leitfaden zur Denkmal-AfA ist dafür ein sehr gutes Beispiel“, so Sarah Dungs, BiB-Vorstandsvorsitzende.
Nicola Halder-Hass, BRICKS&BEYOND GmbH und BiB-Fachbeirätin Denkmalschutz, führt aus: „Baudenkmale brauchen nicht nur gute Ideen, sondern auch wirtschaftliche Perspektiven. Die Denkmal-AfA kann genau diese ermöglichen, wenn Eigentümer wissen, wie sie richtig genutzt wird.“
Entscheidend ist, was vor Baubeginn passiert
Eine zentrale Botschaft des Leitfadens lautet: die erhöhten Absetzungen sind an klareVoraussetzungen geknüpft. Dazu gehören die Denkmaleigenschaft des Objekts, die Erforderlichkeit der Maßnahmen für Erhaltung als Baudenkmal und sinnvolle Nutzung sowie insbesondere die Eröffnung des Verfahrens zur Erlangung der Steuervergünstigungen mit der zuständigen Denkmalbehörde vor Baubeginn.“
Gerade dieser Punkt ist für die Praxis entscheidend. Versäumte Abstimmungen oder Änderungen während der Bauausführung können dazu führen, dass Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden, selbst wenn für die Maßnahmen eine Baugenehmigung vorliegt, denn das Verfahren zu Erlangung der Denkmal-Afa ist ein von der Baugenehmigung unabhängiges Verfahren. Deshalb sollten steuerliche Fragen bereits in die Planung eines Denkmalprojekts einbezogen und die zuständigen Behörden und Berater frühzeitig eingebunden werden.
Von der Planung bis zur Bescheinigung
Der neue BiB-Leitfaden führt die Beteiligten deshalb Schritt für Schritt durch das Verfahren. Er erläutert, welche Objekte grundsätzlich begünstigt sein können, welche Aufwendungen bescheinigungsfähig sind und wie sich beispielsweise Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen unterscheiden. Darüber hinaus behandelt er konkrete Fragen aus der Projektpraxis, wie beispielsweise Baunebenkosten, neue Gebäudeteile und Außenanlagen sowie Photovoltaikanlagen, Wohnungseigentümergemeinschaften und der Umgang mit Baudenkmalen in Sanierungsgebieten.
Dabei geht es nicht allein um den Erhalt historischer Substanz. Steuerlich begünstigt können unter bestimmten Voraussetzungen auch Maßnahmen sein, die ein Baudenkmal an zeitgemäße Wohn- oder Arbeitsverhältnisse anpassen – eben der sinnvollen Nutzung dienen. Voraussetzung ist, dass die Denkmaleigenschaft nicht wesentlich beeinträchtigt wird und sich die neue Nutzung der historischen Gebäudestruktur unterordnet.
Die Denkmal-AfA kann dabei einen relevanten wirtschaftlichen Hebel darstellen. Begünstigte Aufwendungen für Baudenkmale können nach § 7i EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit bis zu neun Prozent sowie in den vier darauffolgenden Jahren mit bis zu sieben Prozent abgeschrieben werden.
BiB will aus „Ja, aber…“ ein „Ja, weil!“ machen
Mit dem Leitfaden verfolgt der Verband einen Ansatz, der über die reine Darstellung steuerlicher Regelungen hinausgeht. Ziel ist es, Hemmnisse beim Bauen im Bestand frühzeitig sichtbar zu machen und den Beteiligten konkrete Lösungswege für die Projektpraxis an die Hand zu geben. Gerade bei Baudenkmalen treffen der Erhalt vorhandener Ressourcen, baukulturelle Verantwortung, heutige Nutzungsanforderungen und Wirtschaftlichkeit unmittelbar aufeinander.
Der Leitfaden soll deshalb frühzeitig Klarheit darüber schaffen, welche Maßnahmen berücksichtigt werden können, wann welche Abstimmungen erforderlich sind und welche Aufwendungen bescheinigt werden können. Damit will der BiB dazu beitragen, den Erhalt und die Weiterentwicklung von Baudenkmalen einfacher und planbarer zu machen.
Erarbeitet wurde der Leitfaden von Nicola Halder-Hass und Franziska Bouchard, Forvis Mazars, BiB-Fachbeirätin Recht & Steuern, mit Unterstützung von Alina Bär, Steuerberaterin bei Forvis Mazars. Der „BiB-Leitfaden zur Erlangung von Steuervergünstigungen für Baudenkmale“ steht kostenfrei auf der Website des BiB zur Verfügung: .