
Mit dem Entwurf werden zentrale Elemente des zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes wieder aufgegriffen. Insbesondere steuerliche Verbesserungen für Venture-Capital-Investitionen, Reinvestitionen von Veräußerungsgewinnen sowie ein erweiterter Investitionsrahmen für Infrastruktur- und Energieprojekte.
Wir haben die aus unserer Sicht steuerlich wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
Gleichzeitig wird eine Besteuerung auf Fondsebene eingeführt, um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen zu vermeiden. Betroffen sind die Einkünfte aus originärer gewerblicher Tätigkeit (Möglichkeit des Gegenbeweises bei echter Vermögensverwaltung). Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften und ausländische Immobilienerträge bleiben dagegen steuerfrei, da sie bereits auf Anlegerebene besteuert werden. Damit wird das System der rechtsformneutralen Fondsbesteuerung fortgeführt und eine mehrfache Steuerbelastung vermieden, während zugleich der Fondsstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt.