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Enteignungsgesetz würde auch private Wohnungskäufer treffen

Uwe Bottermann, (Copyright: Bottermann::Khorrami)

Das Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum hat das Potenzial, den Berliner Wohnimmobilienmarkt auf Jahre komplett zum Erliegen zu bringen, das sagt Rechtsanwalt Uwe Bottermann angesichts des von der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vorgestellten Gesetzentwurfs. Bottermann fokussiert seine Kritik auf den § 9, der das so genannte Verfügungsverbot regelt. Darin heißt es: „Es ist verboten, das Eigentum an den in Gemeineigentum überführten Wohnimmobilien, auch anteilsmäßig, zu übertragen.“ Ebenso verboten ist die Eintragung von Grundschulden, wie sie zur Kaufpreisfinanzierung üblich sind.

„Da die Überführung in Gemeineigentum bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes eintreten soll, könnten in Berlin nach einem erfolgreichen Volksentscheid keine Wohnungen mehr zweifelsfrei ver- und gekauft werden. Denn für alle überführten Wohnungen wäre das Grundbuch dann bis zur endgültigen Feststellung der Überführung falsch. Käufer und finanzierende Banken müssten sich also anderweitig vergewissern, dass die jeweilige Wohnung verkauft werden darf. Besonders bei Immobilienunternehmen als Verkäufer dürfte das kaum möglich sein.“, sagt Bottermann.

Das liege auch in der Definition des Unternehmensverbands als zentralen Begriff des Gesetzentwurfs. „Die Initiatoren sind bemüht, die Möglichkeiten gesellschaftsrechtlicher Gestaltung komplett zu erfassen. Das bedeutet für potenzielle Verkäufer: Sie müssten nachweisen, dass die zu verkaufende Wohnung nicht dem beherrschenden Einfluss eines übergeordneten Unternehmens unterliegt, dem dann zusammengenommen eventuell doch mehr als 3.000 Wohnungen gehören“, sagt Bottermann.

„Es ist aus meiner Sicht nicht zu erkennen, wie dieser Nachweis innerhalb einer überschaubaren Frist gelingen soll“, sagt Bottermann. „Jedenfalls Kaufinteressenten, die für den Erwerb einer Wohnung ein Bankdarlehen benötigen, wären danach voraussichtlich vom Wohnungserwerb weitgehend ausgeschlossen.“

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