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IVD-Service zum Einbruchsschutz: Wie Eigentümer und Mieter ihr Zuhause schützen können

IVD-Service zum Einbruchsschutz: Wie Eigentümer und Mieter ihr Zuhause schützen können
Symbolbild Quelle: Gemini (KI)

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist erneut gestiegen. Nach der im April 2026 veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2025 bundesweit 82.920 Wohnungseinbrüche einschließlich Einbruchsversuchen registriert, 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die finanziellen Folgen sind erheblich: Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachten Wohnungseinbrüche 2025 versicherte Schäden von rund 380 Millionen Euro, etwa 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Der durchschnittliche versicherte Schaden erreichte mit 3.850 Euro einen neuen Höchststand. Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung vorbeugender Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen können dazu beitragen, Einbrüche zu erschweren und Schäden zu vermeiden.

Deswegen empfiehlt der Immobilienverband Deutschland IVD Eigentümern und Mietern, Fenster, Türen und Zugänge regelmäßig auf Sicherheitslücken zu überprüfen. „Mechanische Sicherungen bilden dabei die Grundlage, während moderne Alarmanlagen und Kameras den Schutz ergänzen können“, so IVD- Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner.

Einbruchschutz: Rechte für Eigentümer und Mieter

Wohnungseigentümer können gemäß Wohnungseigentumsgesetz von ihren Miteigentümern angemessene bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz verlangen. Die Kosten trägt bei individuell verlangten Maßnahmen in der Regel der betreffende Eigentümer. Auch Mieter können nach § 554 BGB von ihrem Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zum Einbruchschutz verlangen, sofern diese für den Vermieter zumutbar sind. Das sind sie, wenn sie fachgerecht umgesetzt werden können, die Bausubstanz nicht erheblich beeinträchtigen oder anderen Interessen des Vermieters entgegenstehen. Die Kosten müssen Mieter grundsätzlich selbst tragen. „Wichtig ist, geplante Maßnahmen frühzeitig abzustimmen und die erforderlichen Zustimmungen einzuholen“, so Engel-Lindner.

Videoüberwachung: Gerichtsurteile setzen Grenzen

Überwachungskameras, Videotürklingeln und digitale Türspione werden immer beliebter. Ihr Einsatz unterliegt jedoch rechtlichen Beschränkungen. So stellte das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 17. Mai 2024) klar, dass digitale Türspione an Wohnungseingangstüren grundsätzlich einer Gestattung durch die Eigentümergemeinschaft bedürfen.

Aber auch ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung digitaler Türspione kann ungültig sein, wie das Amtsgericht Hannover am 17. Dezember 2025(Az. 480 C 6084/25) entschied: Da die Geräte nicht ausreichend kontrolliert werden konnten, sah das Gericht die Gefahr eines unzulässigen Überwachungsdrucks.

Sechs Tipps für mehr Sicherheit im Überblick

Fenster und Türen sichern: Einbruchhemmende Bauteile mit möglichst hoher Widerstandsklasse (Pilzkopfzapfenverriegelung, abschließbare Fenstergriffe, einbruchhemmende Fensterbeschläge und -verglasung) verwenden und vorhandene Fenster mit zusätzlichen Verriegelungen nachzurüsten. Türen abschließen und Fenster nicht gekippt lassen.Beleuchtung einsetzen: Bewegungsmelder und Außenleuchten an Eingängen, Terrassen und Nebenzugängen erhöhen das Entdeckungsrisiko.Smarte Technik nutzen: Alarmanlagen, Fensterkontakte und Bewegungsmelder ergänzen mechanische Sicherungen. Bei Kameras und vernetzten Geräten Datenschutz und IT-Sicherheit beachten. Kameras sollten so ausgerichtet sein, dass grundsätzlich nur der eigene private Bereich erfasst wird.Anwesenheit simulieren: Zeitschaltuhren, automatische Rollläden und Nachbarn können während längerer Abwesenheit ein bewohntes Zuhause vermitteln.Nebeneingänge schützen: Keller, Garagen und Lichtschächte sichern. Gartenmöbel und Leitern nicht als Aufstiegshilfen stehen lassen.Nachbarschaft und Polizei einbeziehen: Verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und kostenlose Beratungsangebote der Polizei nutzen.

IVD-Fazit

Wirksamer Einbruchschutz beginnt mit stabilen Fenstern und Türen. Moderne Technik kann zusätzliche Sicherheit schaffen, muss jedoch rechtssicher eingesetzt werden. Der IVD empfiehlt, bei Modernisierungen den Einbruchschutz frühzeitig mitzudenken und die kostenlose Beratung der Polizei zu nutzen.

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