Für alternative Investmentfonds (AIF) gelten ab dem 16. April 2026 neue Regeln zum Liquiditätsmanagement. Die EU will damit die Gefahr von großen Rückgabewellen in kurzer Zeit (sog. Fund Runs) eindämmen. Es handelt sich um Vorgaben der Richtlinie AIFM II (Richtlinie (EU) 2024/927), die national am 16. April 2026 mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) in Kraft treten. Diese betreffen u.a. alle deutschen offenen Immobilien-Publikumsfonds ebenso wie offene Immobilien-Spezialfonds. Konkret heißt das, dass ein Fondsmanager (AIFM) für jeden offenen AIF mindestens zwei Liquiditätsinstrumente auswählen muss. Neu ist der Grad an Formalisierung: Es gibt eine Pflicht zur Implementierung von Liquiditätsmanagement-Tools und zur Aufstellung eines Liquiditätsmanagementplans. Die Regeln gelten formal seit April 2024, müssen aber bis zum 16. April 2026 umgesetzt werden.
Ulrich Creydt, Geschäftsführer bei der Ypsilon GmbH Steuerberatungsgesellschaft, kommentiert: „Die Neuerungen haben vor allem Auswirkungen auf die offenen Immobilien-Publikumsfonds, aber auch auf die Spezialfonds. Grundsätzlich sind die deutschen Fonds gut vorbereitet, da es vor allem für die Publikumsfonds bereits umfassende nationale Regeln im Kapitalanlagegesetzbuch gibt. Dazu zählen Mindesthaltefristen, Kündigungsfristen, Mindestliquiditätsquoten etc.“
Mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Tools verpflichtend auswählen.
Neu ist jetzt, dass zwei Tools verpflichtend ausgewählt werden müssen. Außerdem gibt es neue Tools, die bislang bei Immobilienfonds eher unüblich waren. Ein Beispiel ist das so genannte Dual Pricing, das zwei Preise anstatt eines Net Asset Value vorsieht. „Es gibt dann beispielsweise einen Rücknahmepreis, der niedriger ist und einen Ausgabepreis, der höher ist. Je nach Situation – etwa bei hohen Rückgaben oder hohen Zuflüsse – können die Preise angepasst werden. Dual Pricing ist typischerweise nicht innerhalb eines Tages dynamisch, sondern wird pro Bewertungstag festgelegt“, führt Creydt aus.
Regeln werden 2027 über eine Level-2-Verordnung scharf geschaltet.
Wie häufig bei EU-Richtlinien gibt es ein mehrstufiges Inkrafttreten. Grundsätzlich angewendet werden müssen die Regeln ab 16. April 2026. Aber wie schon bei früheren Regulierungen gibt es technische Standards, die über eine Level-2-Verordnung erst ein Jahr später – nämlich 2027 angewendet werden müssen. „In den Standards wird dann geregelt, welche Parameter in den Liquiditätsmanagement-Tools zulässig sind und wie diese kalibriert werden müssen“, erläutert Creydt. „Vereinfacht kann man sagen, 2026 startet das neue Regime, aber nach einer 12-monatigen Übergangsfrist wird es zum 16. April 2027 über die technischen Standards scharf gestellt.“