Der Wettbewerb um neue Windprojekte in Deutschland hat sich deutlich verschärft. Bei der jüngsten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im Februar 2026 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 5,54 ct/kWh, gleichzeitig steigen die Kosten für Bau und Finanzierung. Ein Faktor wird dabei häufig unterschätzt: die nächtliche Schalldrosselung von Windenergieanlagen.
Viele Windparks dürfen nachts nur mit reduzierter Leistung laufen oder müssen einzelne Anlagen sogar komplett abschalten. Was ursprünglich als Vorsichtsmaßnahme in der Genehmigungsphase festgelegt wurde, kann sich im laufenden Betrieb als massiver wirtschaftlicher Nachteil erweisen – besonders bei den heute eng kalkulierten Gebotswerten.
Wenn der Wind da ist – die Anlage aber nicht laufen darf
Gerade nachts weht der Wind stärker – gleichzeitig gelten strengere Schallrichtwerte. In vielen Projekten wurden in der Genehmigungsphase vorsichtige Annahmen getroffen, die über die gesamte Lebensdauer des Windparks bestehen bleiben, obwohl sie bei genauerer Prüfung nicht erforderlich wären. Schon kleine Ertragsverluste können eine Projektfinanzierung ins Wanken bringen.
„Wenn ein Windpark nachts dauerhaft gedrosselt laufen muss, kann das schnell zum Projektrisiko werden“, so Fischer, Geschäftsführer der Dezibel Engineering GmbH
Rechenbeispiel: Wenn 0,3 Cent über Erfolg oder Misserfolg entscheiden
Eine moderne 6-MW-Windenergieanlage an einem Standort mit 55 % Standortgüte nach EEG 2023 erzielt durch den Korrekturfaktor von 1,42 eine tatsächliche Vergütung von 7,95 ct/kWh – bei einem Zuschlagswert von 5,6 ct/kWh. Mit rund 2.200 Volllaststunden bei nächtlich gedrosseltem Betrieb ergibt sich ein Jahresenergieertrag von 13.200 MWh und ein Jahresumsatz von knapp 1.050.000 Euro. Die Wirtschaftlichkeitsschwelle läge in diesem Beispiel jedoch erst bei einem Zuschlagswert von 5,9 ct/kWh – lediglich 0,3 Cent pro Kilowattstunde trennen das Projekt von der Realisierung.
Werden unnötige Schalldrosselungen im Rahmen eines Änderungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beseitigt, kann der Jahresenergieertrag auf rund 14.650 MWh steigen – ein Zuwachs von etwa elf Prozent. Das Projekt wird wirtschaftlich.