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Noch mehr Aufwand? Neue Meldepflichten zur Statistik über Investmentvermögen gelten ab 31.12.2025

Deutsche Bundesbank
Bild: 2IG/AdobeStock

Die seit gut einem Jahrzehnt monatlich an die Bundesbank für die Statistik über Investmentvermögen zu meldenden Kennzahlen zu Wert und Zusammensetzung von Fonds bedeuten für die Kapitalverwaltungsgesellschaften vor allem eines: Aufwand. Entsprechend groß ist der Wert, der auf die effiziente Erledigung dieser Pflicht mittels skalierbarer Prozesse gelegt wird. Die zum Jahresende angekündigten Änderungen machen nun die Anpassung geübter Prozesse erforderlich und könnten erneut für erheblichen Aufwand sorgen. Verantwortliche tun gut daran, sich frühzeitig mit der Anpassung der eigenen Prozesse an die neuen Anforderungen zu beschäftigen und bösen Überraschungen vorzubeugen.

Änderungen zum 31.12.2025: Ein Überblick

Die Bundesbank setzt mit der neuen EZB-Verordnung (EU) 2024/1988 eine Reihe von Änderungen um, die sowohl Vereinfachungen als auch neue Herausforderungen mit sich bringen und mittlerweile kommt immer mehr Klarheit in diese Ankündigung. Anders als im Jahr 2015, als die Statistik unter der damals „neueren“ AIFMD-Richtline gänzlich neu aufgesetzt wurde, nimmt die Bundesbank für die kommende Änderung inhaltlich „lediglich“ punktuelle Anpassungen vor. Diese können es aber in sich haben.

Wegen der Vielfalt und der Detailtiefe der Daten und der technischen Anforderungen, kann die Meldung für einzelne Anbieter bzw. Kapitalverwaltungsgesellschaften bereits ohnehin kompliziert sein. Das betrifft nicht nur kleinere Gesellschaften, sondern auch größere Gesellschaften mit komplexen Produkten, da es dann umso relevanter für eine Skalierung ist, diesen technischen Prozess gut zu organisieren.

Ein gänzlicher neuer Aspekt wird die Aufnahme eines ESG-Typs, nach welchem die AIF anhand der AIF-Kategorien der SFDR zu klassifizieren sind. Dafür, dass ESG-Angaben sonst recht breit in die Reports eingedrungen sind, hält es sich hier noch in Grenzen. Mit Blick auf eine reine statistische Erfassung ist der Umfang aber nachvollziehbar.

Eine weitere neue Anforderung betrifft die Produktkostenmeldung. Hier müssen künftig Kostenkennzahlen gemäß der PRIIPs-Verordnung (EU Nr. 1286/2014) angegeben werden. Besonders herausfordernd ist dies für komplexe oder individuell strukturierte Produkte, bei denen die Ermittlung der Kosten nicht standardisiert erfolgen kann.

Zusätzlich wird für nicht-finanzielle Vermögenswerte wie Immobilien eine Objekt-ID auf Einzelpositionsebene eingeführt. Das bedeutet, dass diese Anlagen nicht mehr aggregiert nach Land oder Währung gemeldet werden dürfen. Diese granularere Erfassung erhöht den Aufwand für Datenmanagement und Reporting erheblich.

Auch bei Wertpapieren ohne ISIN steigen die Anforderungen: Es müssen künftig zusätzliche Angaben wie interne Kennnummern, Fristigkeit, Emittentenland und -sektor gemacht werden, was insbesondere bei exotischeren oder nicht standardisierten Instrumenten zu einem erheblichen Mehraufwand führen kann.

Auf der anderen Seite ist wird es auch Erleichterungen geben. Zum Beispiel der Bereinigungsteil, das Meldeformular 10392, komplett entfallen. Das Handelsvolumen soll künftig für die Transaktionen bzw. die Mittelzu- und Mittelabflüsse abgebildet werden.

Darüber hinaus sorgt die klarere Strukturierung der neuen XML-Meldeformate und die verbesserte Dokumentation der .xsd-Schemata dafür, dass die automatisierte Verarbeitung der Meldungen effizienter und weniger fehleranfällig wird.

Neben den inhaltlichen Änderungen wird der Meldeprozess und die begleitende Technik neu aufgesetzt werde. Das bestehende Extranet wird durch die NExt-Schnittstelle abgelöst. Diese Umstellung geht mit einem neuen User-Management einher. Dies bedeutet auch, dass neben dem technischen Aufwand die Schnittstelle neu aufzusetzen, auch einiges an organisatorischem Vordenken nötig ist. Insbesondere wenn die Meldungen über externe Dritte vorgenommen werden, sollten die Rollen klar abgestimmt sein.

Testphase & Ausblick

Im Oktober beginnt dann die Testphase Sicher wird es auf den Weg dahin noch die eine oder andere Frage zu klären geben, aber der Weg in die Testphase ist ordentlich aufgesetzt. Meldepflichtige Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten, indem sie ihre technischen Schnittstellen anpassen, organisatorische Zuständigkeiten klären und geeignete Softwarelösungen evaluieren, die Automatisierung und Datenvalidierung ermöglichen.

Fazit: Automatisierung als Schlüssel

Als Fazit ist festzuhalten, dass die Bedeutung des Einsatzes von spezialisierten Softwarelösungen und damit einhergehende Automatisierungen weiter steigt. Hierfür ist eine Ausprägung der inhaltlichen Expertise in Bezug auf den Inhalt der Anforderungen verbunden mit Software- und Prozessverständnis ein idealer Match. Das schafft die Voraussetzungen, einen umfangreichen Daten-Traffic in den Griff zu bekommen. Wer frühzeitig in Automatisierung und Expertise investiert, wird nicht nur den gestiegenen regulatorischen Anforderungen gerecht, sondern kann auch interne Prozesse nachhaltig optimieren. Und die Bundesbank dankt es einen auch, wenn sie Dank der dadurch gewonnenen Informationen ihre vielfältigen Aufgaben gegenüber anderen Einrichtungen erfüllen kann.

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