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Kabinettsbeschluss zu EEG-Novelle und Netzanschlusspaket: Alterric warnt vor schwerem Rückschlag für Industriestandort Deutschland

Nahaufnahme einer Alterric Windkraftanlage auf einem Feld bei sonnigem Wetter, mit weiteren Windrädern im Hintergrund.
Alterric Windkraftanlage auf einem Feld. Bildquelle: Alterric

Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung die EEG-Novelle 2027 und das sogenannte Netzanschlusspaket beschlossen. In einem dazu veröffentlichten Positionspapier kritisiert der Energieparkbetreiber Alterric die darin vorgesehenen Regelungen als massive Bremse für den Ausbau der Erneuerbaren. Aus Sicht des Unternehmens gefährdet das Bundeskabinett damit die Transformation und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Industrie, die dringend auf günstige und sichere Energie angewiesen ist.

„Beide Vorhaben treiben in der aktuellen Fassung die Stromgestehungskosten in die Höhe und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie nachhaltig. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmen ohnehin unter enormem internationalem Wettbewerbsdruck stehen, ist das ein fatales Signal. Statt die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern, schaffen die Entwürfe zusätzliche Unsicherheit und Kosten“, sagt Dr. Frank May, CEO von Alterric. „Umso unverständlicher ist der Prozess dahinter: Drei Tage Rückmeldefrist für zwei Gesetzesvorhaben mit derart weitreichender Bedeutung für die Energiewende und den Wirtschaftsstandort sind schlicht nicht akzeptabel. Auch die mangelnde Bestandssicherheit für längst getätigte Investitionen kann so nicht stehen bleiben. Systemumstellungen dieser Tragweite brauchen praxistaugliche Übergangsfristen. Der Bundestag ist jetzt gefordert, im parlamentarischen Verfahren gründlich nachzuschärfen und zu korrigieren.“

Netzanschlusspaket bleibt Investitionsbremse

Gegenüber den zuvor geleakten Entwürfen hat die Bundesregierung nachgebessert: Die Ausweisungsdauer für sogenannte „kapazitätslimitierte Gebiete“ wurde von 10 auf 6 Jahre reduziert (mit der Option einer einmaligen Verlängerung um 18 Monate). Der Schwellenwert für die Auslösung steigt von drei auf fünf Prozent, die entschädigungsfreie Menge wird auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstromerzeugung gedeckelt. Diese Anpassungen reichen aber bei Weitem nicht aus, um die Bremse für den Ausbau der Erneuerbaren abzuwenden.

Denn eigentlich darf ein solcher Eingriff europarechtlich nur als Notfallinstrument dienen. Die nun festgelegten Werte gehen weit über diesen Charakter hinaus. Werden ganze Regionen pauschal als kapazitätslimitiert eingestuft, gefährdet das den Ausbau der Erneuerbaren im großen Stil. Besonders in Kombination mit der geplanten „systemdienlichen Anschlussleistung“ (SAL) drohen sich die Eingriffe gegenseitig zu verschärfen. Zudem fehlt bislang jede Transparenz darüber, wie viele Gebiete überhaupt betroffen wären. Eine seriöse Folgenabschätzung ist praktisch unmöglich, was zu erheblicher Planungs- und Investitionsunsicherheit führt. Alterric fordert daher eine verpflichtende Vorabprüfung solcher Gebietsausweisungen durch die Bundesnetzagentur.

Zusätzliche Markt- und Kostenrisiken entstehen durch den eng gesteckten Zeitplan für die „systemdienliche Anschlussleistung“. Während der Ansatz einer systemdienlichen Auslegung grundsätzlich sinnvoll ist, erscheint das geplante Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 praxisfern. Der Termin unterschätzt den enormen technischen Umrüstungsaufwand und ignoriert bestehende Vorlaufzeiten bei Anlagenherstellern. Bereits weit fortgeschrittene Projekte drohen dadurch in Schieflage zu geraten.

Klar positiv bewertet Alterric dagegen die geplanten Erleichterungen für Co-Location-Projekte. Netzbetreiber dürfen solche Vorhaben künftig nicht mehr pauschal wegen fehlender Netzkapazität ablehnen. Damit diese Projekte tatsächlich schneller ans Netz gehen, muss aber auch die Digitalisierung bei den Netzbetreibern vorankommen. Bislang behindern analoge, intransparente Prozesse den Anschluss neuer Anlagen.

EEG-Novelle: Mangelhaftes Marktdesign und weitere Markteingriffe durch eine Pachtbegrenzung

Zwar begrüßt Alterric, dass die Bundesregierung die Forderung der Branche aufgreift und das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land um 12 Gigawatt erhöht. Dennoch bleibt die EEG-Novelle im aktuellen Kabinettsentwurf hinter den Erwartungen zurück und schafft sogar neue Hürden für den Ausbau.

So verpasst die Reform mit der Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) die Chance auf ein modernes Marktdesign. Ohne einen sogenannten Marktwertkorridor fehlt Anlagenbetreibern ein verlässlicher Investitionsrahmen. Ein Korridor würde Marktanreize erhalten und die Branche zugleich schrittweise an eine Finanzierung ohne staatliche Förderung heranführen. Für ein zukunftsfähiges Marktdesign fehlt zudem eine verlässliche gesetzliche Flankierung von privatwirtschaftlichen Stromlieferverträgen (PPAs).

Besonders kritisch ist der geplante Eingriff in private Pachtverträge zu betrachten. Die vorgesehene Deckelung der Pachtzahlungen auf 3,5 Prozent der Anlagenerlöse ist marktfern und ordnungspolitisch verfehlt. Der Wettbewerb hat die Pachtpreise zuletzt bereits wirksam reguliert. Ein staatlicher Preiseingriff droht stattdessen die Flächenbereitstellung von Grundstückseigentümer:innen zu erschweren und den Zubau weiter zu verlangsamen.

Positiv fällt die geplante Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells auf. Die vorgesehene regionale Differenzierung und die Anpassung des Korrekturfaktors für Süddeutschland können den Ausbau in ertragsschwächeren Regionen wirtschaftlicher machen. Damit die Regelung ihre Wirkung entfaltet, muss der Gesetzgeber jedoch die Wechselwirkungen mit weiteren EEG- und Netzausbauregelungen mitdenken.

Appell an Abgeordnete und Fraktionen im Bundestag

Vor dem Start der parlamentarischen Beratungen appelliert Alterric daher eindringlich an die Fraktionen und Abgeordneten des Bundestages, den Gesetzentwurf grundlegend nachzubessern. Nur so lasse sich der systemdienliche Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben, die Versorgungssicherheit für die deutsche Industrie sichern und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in allen Regionen Deutschlands gewährleisten.

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