Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) übt deutliche Kritik an den Entwürfen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Taxonomie. Konkret geht es um geplante Anpassungen an den Delegierten Rechtsakten zu den sechs im Rahmenwerk genannten Umweltzielen. Aus Sicht des vdp verfehlen die Entwürfe das Ziel, die Taxonomie in der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung stärker anzuwenden und ihre Marktakzeptanz zu erhöhen. Bemängelt wird vor allem, dass es der Taxonomie auch nach der Überarbeitung an Praxistauglichkeit fehlen wird.
„Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher gebremst als gefördert.“
Sascha Kullig
„Die Entwürfe sind aus Sicht der Kreditwirtschaft enttäuschend – sie sind praxisfern und weisen nach wie vor eine viel zu hohe Komplexität auf“, sagte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. So erreiche die Taxonomie nicht das Ziel, Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands zu werden. „Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher gebremst als gefördert. Aus Sicht der Kreditinstitute verkommen die Taxonomie-Vorgaben so zur reinen Pflichtübung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
Seine Kritikpunkte hat der vdp in einer Stellungnahme zusammengeführt – als Reaktion auf die von der EU-Kommission Mitte März dieses Jahres gestartete Konsultation. Darin fordert der vdp eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe und benennt u. a. folgende Defizite und Petita:
- Die Ausklammerung von Effizienzgewinnen aus Energieeffizienzmaßnahmen – z. B. aus dem Einbau einer Photovoltaik-Anlage – ist nicht praktikabel. Die vorgesehenen Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Prüfpflichten zu Wasserschutz, Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung sind zudem überbordend – sie stehen häufig in keinem Verhältnis zu den Finanzierungsvolumina und berücksichtigen die tatsächliche Datenlage nicht.
- Der vdp fordert den vollständigen Verzicht auf DNSH-Prüfpflichten bei Renovierungen; diese sollten stattdessen als Beobachtungskriterien ausgestaltet werden. Ferner sollten Umstellungen auf grüne Energie durch den Energieversorger genauso anrechenbar sein wie Effizienzgewinne, die bspw. aus dem Einbau einer Photovoltaik-Anlage erzielt werden können.
- So begrüßenswert es ist, dass die Taxonomie um eine Vorgabe zur Transition ergänzt werden soll (ein Gebäude gilt als „grün“, wenn zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Finanzierung u. a. 60 % Effizienzsteigerung innerhalb der vergangenen zehn Jahre nachgewiesen werden können): Die Anwendbarkeit ist nicht gegeben. Zum einen ist eine Reduktion um 60 % ambitioniert und häufig nicht erreichbar. Zum anderen verfügen Banken nicht über die erforderlichen historischen Daten für Vorher-Nachher-Vergleiche von energetischen Renovierungen. Zudem widerspricht eine nachgelagerte Prüfung von Effizienzgewinnen der Kreditvergabepraxis und ist gegenüber Kunden nicht durchsetzbar.
- Die Taxonomiekonformität muss zum Zeitpunkt der Kreditvergabe auf Basis vorliegender Nachweise (Renovierungspass, Energieausweis) feststehen – nachvertragliche Neubewertungen sind weder praktikabel noch marktfähig.
- Die Entwürfe sehen aktuell vor, dass nur der Kreditanteil für eine Renovierung und nicht die vollständige Finanzierung von Gebäudeerwerb und Renovierung taxonomiefähig ist. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar und verhindert ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen.
- Der vdp fordert, dass der gesamte Kredit zur Finanzierung von Gebäudeerwerb und der dabei häufig zugleich angestoßenen Renovierung taxonomiefähig wird, wenn die Einsparziele erreicht werden.
- Die energetischen Anforderungen für „grüne“ Neubauten und jüngere Immobilien, die bereits aktuell über dem nationalen Schwellenwert für ein Niedrigstenergiegebäude liegen, sollen nach den Vorschlägen der EU-Kommission sogar noch erhöht werden. Konkret vorgesehen ist ein Vorziehen von Neubau-Standards vor Umsetzung der Gebäudenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht, was die Anwendbarkeit verhindern würde.
- Der vdp spricht sich dafür aus, dass die geplante vorzeitige Einführung von Neubau-Standards nicht erfolgt.
„Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug.“
Sascha Kullig
„Die EU-Taxonomie kann nur wirken, wenn sie in der Praxis anwendbar ist“, sagte Kullig. „Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug.“ Die vorgeschlagenen Änderungen erschwerten es Kreditinstituten, ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen und damit eine höhere Green Asset Ratio zu generieren. Um Investitionen in den Gebäudebestand nicht zu gefährden, sollte die EU die Kriterien zur Klassifizierung grüner Gebäude funktionaler definieren, so Kullig.
Die komplette vdp-Stellungnahme zur Taxonomie-Konsultation ist über folgenden Link abrufbar: LINK