Die britische Aufsicht PRA prüft, wie Barclays über Total Return Swaps Finanzierungen für Private‑Credit‑Fonds bilanziert. Die Zuordnung zum Handels- statt Bankbuch hat Folgen für Risiko, Eigenkapital und die enge Verflechtung von Banken und Fonds.
Kolumbien wollte per Dekret Pensionsgelder ins Land lenken, zog die Regel wegen Risiken wieder zurück. Die EU setzt mit der Savings and Investments Union auf Marktintegration statt dirigistischer Steuerung. Entscheidend: Kapitalmobilisierung schafft mit realisierbaren Projekten Investitionen.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass Carried Interest im konkreten Fall nicht der Umsatzsteuer unterliegt, da es sich um eine Beteiligung am Gesellschaftserfolg und nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zugelassen.
Der BGH untersagt Verwaltern Provisionen für die Vermietung von Wohnungen, die sie selbst verwalten (Az. I ZR 224/25). Ziel ist mehr Markttransparenz; Kosten verschwinden jedoch nicht und könnten anders bepreist werden. Das könnte Skalierung begünstigen und kleinere WEGs benachteiligen.
Luxemburg plant mit Gesetzentwurf 8814 (30. Juli 2026), SCS/SCSp-AIFs Umbrella-Strukturen mit rechtlich getrennten Compartments auch ohne Fonds-Produktgesetz zu erlauben. Ziel ist die Entbündelung: Regulierung über den zugelassenen EU-AIFM, Produktdesign nach Bedarf – etwa für konzentrierte Assets.
Der AI Act schafft erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für KI und bringt strenge Anforderungen an Governance, Dokumentation, Transparenz und Aufsicht. Er könnte technologische Eintrittsbarrieren senken, zugleich aber neue regulatorische Hürden aufbauen. Wer profitiert langfristig?
Das FG Baden-Württemberg verneint am 17.12.2025 (5 K 2500/22), dass der Wechsel der Verwaltungsgesellschaft eines Luxemburger FCP einen Anteilsübergang nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG auslöst. Maßgeblich sind Rechtspositionen, nicht Funktionen. Die Tragweite reicht über Luxemburg hinaus.
BaFin legt Entwurf zu KAGB-Änderungen vor. Kreditvergabe ist nicht Teil der Portfolioverwaltung und kann ausgelagert werden, ggf. mit KWG-Erlaubnispflicht. MiFID-Dienstleistungen bleiben zulässig, müssen aber klar zugeordnet und transparent im Erlaubnisbescheid abgebildet werden.
Ein EuGH-Urteil vom 4. Juni 2026 (C‑837/24, Nova Iberomoldes) rückt die wirtschaftliche Realität von Share Deals in den Fokus. Es könnte nationale Grunderwerbsteuern begrenzen, wenn kein tatsächlicher Eigentümerwechsel vorliegt. Für Deutschland sind Auswirkungen denkbar.
Das OLG Köln (Urteil vom 25. April 2024) zu Rücknahmeaussetzungen bei offenen Immobilien‑Spezialfonds stellt klar: Im Zweifel entscheidet Vertrags- statt Marktlogik. Besonders relevant ist die Preisfrage bei zeitlich gestreckten Rückgaben. KVGen sollten ihre Anlagebedingungen präzisieren.
Zunehmend zeichnet sich ab, dass Immobilienfonds institutionell vor allem in zwei Ausprägungen als besonders tragfähig wahrgenommen werden: als sehr große offene Vehikel oder als geschlossene Club-Strukturen.