Offene Immobilienfonds stoßen bei der Integration erneuerbarer Energien seit Jahren auf rechtliche Grauzonen. Mit dem neuen Standortfördergesetz (StoFöG) will der Gesetzgeber diese Unsicherheiten beseitigen.
Künftig müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), die Fonds auf Initiative Dritter auflegen oder verwalten, der BaFin detailliert darlegen, wie sie Interessenkonflikte identifizieren, verhindern, managen und offenlegen.
Ziel ist es, den fragmentierten Binnenmarkt für betriebliche Altersversorgung zu überwinden und das Kapital von Einrichtungen der Altersversorgung stärker in langfristige Anlagen wie Private Equity, Infrastruktur, Private Debt und Immobilien zu lenken.
Die Vertriebsapparate in Europa haben sich mit Enthusiasmus auf den ELTIF 2.0 gestürzt. Umso interessanter ist auch mal der Blick über den Zaun: Denn mit dem LTAF zeigt London, dass man für Retail-Anleger den Zugang zu illiquiden Anlagen auch ganz anders organisieren kann.
Während die Fondsindustrie deutliche Verbesserungen im Produktrecht als Anlass zur Freude nimmt, zieht die Regulierung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) weiter an – und rückt sie immer tiefer in den Orbit der Bankenwelt.
Elektronischen Fondsanteile sind schon länger ein Thema in der Fondsindustrie, wobei das Interesse hieran gerade erst richtig am Erwachen ist. Viele vereinzelte Pilotprojekte im Bereich sogenannter Krypto-Fondsanteile sind momentan zu beobachten.
Nach den am 10. Juli 2025 veröffentlichten Entwürfen der EIOPA hat nun auch die EU-Kommission am 17. Juli 2025 ihre Vorschläge für geänderte Level II - Durchführungsbestimmungen zur Solvency II-Richtlinie zur Konsultation gestellt.