Auf den ersten Blick wirken die neuen Regulatory Technical Standards der ESMA technisch, detailliert und schwer verdaulich. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Diese Regeln sind kein Hemmschuh, sondern eine Architektur der Ermöglichung.
Institutionelle Anleger drängen auf eine starke Verantwortungs-Governance in Immobilien-Masterfonds-Mandaten. Die rechtliche Verantwortung des Asset Managers soll sich nicht länger in der bloßen Beratung des Portfoliomanagements der KVG erschöpfen.
Offene Immobilienfonds stoßen bei der Integration erneuerbarer Energien seit Jahren auf rechtliche Grauzonen. Mit dem neuen Standortfördergesetz (StoFöG) will der Gesetzgeber diese Unsicherheiten beseitigen.
Künftig müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), die Fonds auf Initiative Dritter auflegen oder verwalten, der BaFin detailliert darlegen, wie sie Interessenkonflikte identifizieren, verhindern, managen und offenlegen.
Ziel ist es, den fragmentierten Binnenmarkt für betriebliche Altersversorgung zu überwinden und das Kapital von Einrichtungen der Altersversorgung stärker in langfristige Anlagen wie Private Equity, Infrastruktur, Private Debt und Immobilien zu lenken.
Die Vertriebsapparate in Europa haben sich mit Enthusiasmus auf den ELTIF 2.0 gestürzt. Umso interessanter ist auch mal der Blick über den Zaun: Denn mit dem LTAF zeigt London, dass man für Retail-Anleger den Zugang zu illiquiden Anlagen auch ganz anders organisieren kann.
Während die Fondsindustrie deutliche Verbesserungen im Produktrecht als Anlass zur Freude nimmt, zieht die Regulierung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) weiter an – und rückt sie immer tiefer in den Orbit der Bankenwelt.