Für institutionelle Anleger verschieben sich die Gewichte innerhalb der Real Assets. Immobilien bleiben ein zentrales Portfolioelement, wobei Infrastruktur sie zunehmend um eine Stabilitätskomponente ergänzt.
Die EU-Kommission plant eine grundlegende Reform der ESG-Kategorien für Fondsprodukte, wobei die bisherigen Artikel 6, 8 und 9 durch neue Kategorien ersetzt werden. Die Änderungen sollen ab 2028 angewendet werden und zielen darauf ab, stärkere Nachhaltigkeitsstandards einzuführen.
Endlich traut sich Europa an die Frage, was ein nachhaltiges Produkt überhaupt ist. Die SFDR-Reform ist nicht weniger als der Versuch, Ordnung in ein Jahrzehnt regulatorischem Chaos zu bringen.
Die neuen drei SFDR-Produktkategorien markieren einen echten Systemwechsel: Statt auslegungsanfälliger Art.-8/9-Labels gibt es nun klare, quantitative Kriterien für Transition-, ESG Basics- und Sustainable-Produkte – jeweils mit 70-Prozent-Mindestquoten und definierten Ausschlüssen. ...
Während die deutsche AnlV Kapitalströme umlenkt, versucht Solvency II, sie risikogerecht zu begleiten. Durch reduzierte Eigenmittelanforderungen soll Kapital insbesondere für Infrastruktur geöffnet werden – Stichwort: qualifizierte Infrastruktur.
SDFR-Kategorie führt nicht zu klar unterscheidbaren Renditeprofilen.
Aktuelle Performance-Analyse leistet Beitrag zur Debatte um wirtschaftliche Effekte nachhaltiger Fondskonzepte.
Wer heute im Kontext institutioneller Real-Asset-Anlagen noch klassisch nach einer Immobilienquote fragt, verpasst möglicherweise die Entwicklung zu einer Versorgungs- und Funktionsquote.
Auf den ersten Blick wirken die neuen Regulatory Technical Standards der ESMA technisch, detailliert und schwer verdaulich. Doch wer genauer hinsieht, erkennt: Diese Regeln sind kein Hemmschuh, sondern eine Architektur der Ermöglichung.